Sollten sich Bezüge zum Strafrecht ergeben, übernehme ich auch in diesen Fällen die Vertretung meiner Mandanten. Bei Fragen zur illegalen Einreise ist es wichtig, die Rechtslage präzise zu bewerten, um größeren Schaden zu vermeiden. Obwohl die illegale Einreise nicht im Strafgesetzbuch, sondern in §14 des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist, stellt sie eine Straftat dar (§ 95 AufenthG). Die Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen, sind weitaus beschränkter als bei bloßem Verwaltungshandeln einer Behörde. Daher empfehle ich, frühzeitig zu handeln und einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Das Gleiche gilt für alle Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit Scheinehen sowie der Einschleusung von Ausländern in die Bundesrepublik auftreten können.
Auch als Migrant oder Asylsuchender haben Sie Rechte. Ich setze mich für Ihre Unschuldsvermutung ein.
Im Rahmen des EU-Rechts berate ich meine Mandanten in vielfältigen Fragen:
- Aufenthalt von deutschen Staatsbürgern in EU-Ländern
- Niederlassungserlaubnis und Dauererlaubnis von EU-Bürgern
- Familiennachzug für EU-Bürger und deren Angehörige
- Beratung in Bezug auf die Freizügigkeit
Nach 5 Jahren Aufenthalt erhalten EU-Bürger und deren Familienangehörige das Recht auf Daueraufenthalt. Ich unterstütze Sie gerne bei diesbezüglichen Fragen, wie der Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen oder der Geltendmachung des Rechts gegenüber Behörden.
Arbeitsmigration als Chance
Darüber hinaus übernehme ich die Beratung in allen Fragen im Kontext von Arbeitsmigration. Die Zuwanderung von Fachkräften ist zu einem volkswirtschaftlich relevanten Faktor geworden. Umso wichtiger ist es für alle beteiligten Parteien, Rechtssicherheit zu schaffen. Hier sehe ich mich als Rechtsanwalt und Partner für Firmen der Region.
Meine Leistungen umfassen die Prüfung verschiedener Formen von Aufenthaltstiteln: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt sowie die Blaue Karte EU (Blue-Card), einem Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen. Weiterhin kümmere ich mich um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Ebenso unterstütze ich bereits bei der Erteilung von Visa zu Studienzwecken sowie bei regulären Arbeitsvisa.