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Rechtsanwalt Migrationsrecht Köln

Als Fachanwältin für Migrationsrecht stehe ich Ihnen bei jeglichen Fragen rund um Einwanderung, Aufenthalt, Firmengründung oder der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit gern zur Seite.

Was versteht man unter Asyl- und Migrationsrecht?

In den letzten Jahren hat das Asyl- und Migrationsrecht, bedingt durch die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen weltweit, erheblich an Relevanz gewonnen. Es ist kein Zufall, dass es mehr als die Hälfte aller verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausmacht. Allerdings sind die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden oder Migranten aufgrund der komplexen Rechtslage häufig unklar. Da es dabei stets um individuelle Schicksale geht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle rechtlichen Abläufe korrekt gestaltet werden.

In welchen Fällen findet das Asyl- und Migrationsrecht Anwendung?

Das Migrationsrecht (früher: Ausländerrecht) bildet die Basis für sämtliche Angelegenheiten von ausländischen Personen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Besonders der Verlauf von Asylverfahren, rechtliche Fragestellungen zur Arbeitsmigration in Unternehmen und bei Fachkräften sowie die juristischen Konsequenzen bei Straftaten, Scheinehen oder Abschiebungen fallen darunter.

Aufgrund seiner weitreichenden Verknüpfungen zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere dem Verwaltungs- und Strafrecht, kommt dem Asyl- und Migrationsrecht eine herausragende Bedeutung zu. Es ist geprägt von ständigen und raschen Änderungen der Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Neben dem deutschen Recht ist auch das Recht der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von zunehmender Relevanz für die Beurteilung von Fragen des Migrationsrechts.

Haben Sie den Überblick über das Migrationsrecht verloren? Ich helfe Ihnen, diesen zurückzugewinnen. Ich berate Sie in sämtlichen Aspekten des Migrationsrechts und übernehme im Streitfall die gerichtliche Vertretung.

Welche Gesetze sind für das Asyl- und Migrationsrecht von Bedeutung?

Das Asyl- und Migrationsrecht umfasst verschiedene Aspekte zahlreicher Rechtsgebiete. Der individuelle Lebensweg von geflüchteten Personen und Asylsuchenden führt in vielen Fällen dazu, dass auch die Rechtsordnungen anderer europäischer Staaten berücksichtigt werden müssen (insbesondere auch die Dublin III-Verordnung). Auch im deutschen Recht gestaltet sich die Situation nicht zwingend übersichtlicher. Die wichtigsten Rechtsquellen in Bezug auf das Asylrecht sind neben dem Art. 16a des Grundgesetzes (GG) das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylgesetz (AsylG). Für EU-Bürger ist zudem das Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union (FreizügG/EU) von Bedeutung. Diese Regelungen enthalten eine Vielzahl von Bestimmungen zur Anerkennung von Asylsuchenden, zur Erteilung eines Aufenthaltstitels, zur sogenannten Duldung oder zur Abschiebung. Darüber hinaus sind im Einzelfall oft auch weitere Verwaltungsvorschriften und Gesetze von Relevanz. Besonders im Bereich der Duldung ist das erst 2020 erlassene Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zu erwähnen, welches einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung ermöglicht.

Von strafrechtlichen Angelegenheiten bis hin zu EU-Institutionen

So vielfältig wie die anzuwendenden Normen sind auch die Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Rechtsgebieten. Während sich das Asylrecht hauptsächlich im Bereich des Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrechts bewegt, ergeben sich gerade im Kontext des Dublin-Verfahrens erhebliche Schnittmengen mit dem Europarecht. Oftmals steht das Aufenthaltsrecht auch in Verbindung mit dem Strafrecht. In solchen Situationen ist es ratsam, schnell den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, um negative Auswirkungen auf möglicherweise laufende Asylverfahren zu vermeiden.

Ähnlich vielschichtig wie die rechtlichen Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts kann sich auch die Anzahl der beteiligten Parteien und Institutionen darstellen. Neben den Verwaltungsbehörden können schnell zahlreiche weitere öffentliche Stellen auf kommunaler Ebene involviert sein, ebenso wie die Polizei. Neben der Verwaltung können auch private Vereine oder Initiativen im Asylverfahren eine Rolle spielen.

 

Sie kämpfen sich durch den Behördendschungel? Ich lasse Sie nicht allein. Mit mir haben Sie Ihr Recht an Ihrer Seite.

Mein Tätigkeitsbereich im Rahmen des Asyl- und Aufenthaltsrechts

Meine rechtliche Beratung bezieht sich auf alle relevanten Fragen und Probleme des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Zunächst kläre ich, welches Recht im jeweils strittigen Fall anzuwenden ist. So können frühzeitig Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die die Prozesse nur verlangsamen und erschweren würden.  

 

Meine Unterstützung betrifft besonders Fragen:

  • rund um die Erteilung und Verlängerung von Visa
  • bei der Einhaltung oder bei Verstößen gegen ausweisrechtliche Pflichten
  • der Erteilung oder Verlängerung von verschiedenen Aufenthaltstiteln
  • bei der Befreiung des Erfordernisses eines Aufenthaltstitels
  • zur Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 
  • der Einbürgerung

Ziel ist es, die für Sie passende Lösung zu erarbeiten. Ihre Interessen vertrete ich dabei professionell und mit Nachdruck. Meine größte Aufmerksamkeit gilt insbesondere in diesem Rechtsgebiet dem Schutz und der Wahrung der Interessen meiner Mandanten. Als Rechtsanwalt verfüge ich über einen großen Erfahrungsschatz im Bereich des Migrationsrechts und verfolge auch aktuelle Änderungen.

 

Familiennachzug – was geschieht mit den Liebsten

Weiterhin erstreckt sich das Spektrum meiner Tätigkeit auf Fragen des Familiennachzugs. Ich überprüfe für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung vorliegen und so ein Aufenthaltstitel erwirkt werden kann. 

Ebenso informiere ich Sie über die Konsequenzen von Ausweisung und Abschiebung und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um deren Folgen abzuwehren. Dabei vertrete ich Sie und Ihre Angehörigen bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Strafrecht: Risiko für das Asylverfahren

Sollten sich Bezüge zum Strafrecht ergeben, übernehme ich auch in diesen Fällen die Vertretung meiner Mandanten. Bei Fragen zur illegalen Einreise ist es wichtig, die Rechtslage präzise zu bewerten, um größeren Schaden zu vermeiden. Obwohl die illegale Einreise nicht im Strafgesetzbuch, sondern in §14 des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist, stellt sie eine Straftat dar (§ 95 AufenthG). Die Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen, sind weitaus beschränkter als bei bloßem Verwaltungshandeln einer Behörde. Daher empfehle ich, frühzeitig zu handeln und einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Das Gleiche gilt für alle Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit Scheinehen sowie der Einschleusung von Ausländern in die Bundesrepublik auftreten können. 

 

Auch als Migrant oder Asylsuchender haben Sie Rechte. Ich setze mich für Ihre Unschuldsvermutung ein.

 

Im Rahmen des EU-Rechts berate ich meine Mandanten in vielfältigen Fragen:

  • Aufenthalt von deutschen Staatsbürgern in EU-Ländern 
  • Niederlassungserlaubnis und Dauererlaubnis von EU-Bürgern
  • Familiennachzug für EU-Bürger und deren Angehörige
  • Beratung in Bezug auf die Freizügigkeit

Nach 5 Jahren Aufenthalt erhalten EU-Bürger und deren Familienangehörige das Recht auf Daueraufenthalt. Ich unterstütze Sie gerne bei diesbezüglichen Fragen, wie der Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen oder der Geltendmachung des Rechts gegenüber Behörden.

 

Arbeitsmigration als Chance

Darüber hinaus übernehme ich die Beratung in allen Fragen im Kontext von Arbeitsmigration. Die Zuwanderung von Fachkräften ist zu einem volkswirtschaftlich relevanten Faktor geworden. Umso wichtiger ist es für alle beteiligten Parteien, Rechtssicherheit zu schaffen. Hier sehe ich mich als Rechtsanwalt und Partner für Firmen der Region.

Meine Leistungen umfassen die Prüfung verschiedener Formen von Aufenthaltstiteln: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt sowie die Blaue Karte EU (Blue-Card), einem Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen. Weiterhin kümmere ich mich um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Ebenso unterstütze ich bereits bei der Erteilung von Visa zu Studienzwecken sowie bei regulären Arbeitsvisa.

Suchen Sie als Unternehmen nach qualifizierten Mitarbeitern? Möchten Sie als Ausländer in Deutschland tätig werden? Ich setze alles daran, was rechtlich zulässig ist.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Meine Arbeit am Puls der Rechtsprechung

Das Asyl- und Migrationsrecht ist ein vielseitiges Rechtsgebiet, das umfassende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung erfordert. Vor den Gerichten wird kontinuierlich neu verhandelt. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen kürzlich, dass eine georgische Familie, die bereits hier verwurzelt ist, vorerst nicht abgeschoben werden darf. Zumindest zwei der Kinder, die deutsche Schulen besuchen, haben Anspruch auf eine Duldung. Das Gericht verpflichtete daher den Freistaat Sachsen, die Familie zurückzuholen.

Auch das Verwaltungsgericht (VG) Berlin traf in einem dringenden Fall eine Entscheidung. Das Gericht erkannte, dass afghanische Ortskräfte in Deutschland aufgenommen werden müssen. Soweit diese sich in ständiger Lebensgefahr befinden, haben die deutschen Behörden keinen Ermessensspielraum.

Mit mir nutzen Sie die aktuelle Rechtsprechung im Migrationsrecht für sich.

Meine Tätigkeit für Sie

Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten. Ständig neue Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Verwaltungsrecht dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite. Meine Tätigkeit umfasst dabei folgende Leistungen:

  • Aufenthaltsrecht
    • Visaerteilung
    • Verlängerung von Aufenthaltstiteln
    • Wechsel von Aufenthaltstiteln
    • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
    • Einbürgerung
    • Familiennachzug
    • Ausweisung
    • Abschiebung
    • Klagen bei Verwaltungsgericht
  • Asylrecht
    • Beantragung von Asyl
    • Klage gegen abgelehnten Asylantrag
  • Arbeitsimmigration
    • Fachkräftezuwanderung
    • Anerkennung von Berufsqualifikationen
    • Visum zu Studienzwecken
    • Blue-Card
    • Arbeitsvisa
  • Strafrecht
    • Illegale Einreise 
    • Illegaler Aufenthalt
    • Scheinehe
    • Einschleusen von Ausländern 
Ich werde gerne zu diesen Themen im Migrationsrecht für Sie tätig.

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