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Visum für Forschende aus den USA - Ihr Weg zur Forschungstätigkeit in Deutschland

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Visum für Forscher aus den USA: Ihr Weg zur Forschungstätigkeit in Deutschland

Sie planen, als Forscherin oder Forscher aus den USA nach Deutschland auszuwandern und Ihre wissenschaftliche Karriere hier fortzusetzen? Dann benötigen Sie in der Regel ein Forschungsvisum gemäß § 18d Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Als erfahrene Anwälte für Migrationsrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Beantragung Ihres Visums und begleiten Sie auf dem gesamten Weg von den ersten Vorbereitungen bis zur erfolgreichen Aufnahme Ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland. Wir helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und Ihre Einreise reibungslos zu gestalten.

Visum für Forschende aus den USA: Voraussetzungen und nächste Schritte

Promovierende aus Drittstaaten wie den USA können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten. 

  • Voraussetzung ist, dass die Dissertation im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland erstellt wird.

  • Wichtig: Wenn Ihre Forschung Teil eines Vollzeit-Promotionsstudiums ist, benötigen Sie stattdessen ein Visum zum Studieren.

Tipp: Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht vollständig? Dann könnte die Blaue Karte EU eine attraktive Alternative für hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein.

Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und lassen Sie sich individuell zum Visum für Forschende beraten – Unsere Kanzlei für Migrationsrecht begleitet Sie sicher und kompetent auf Ihrem Weg nach Deutschland!

Perspektiven für Forschende aus den USA: Ihre Chancen mit dem Forschungsvisum

Das Visum zum Zweck der Forschung eröffnet Forscherinnen und Forschern aus den USA hervorragende Möglichkeiten, ihre wissenschaftliche Karriere in Deutschland voranzutreiben. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt und bietet zahlreiche Vorteile:

  • Sie dürfen nicht nur an Ihrer Forschungseinrichtung tätig sein, sondern auch eine Lehrtätigkeit übernehmen.

  • Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

  • Sie können befristet in anderen EU-Ländern forschen und lehren (außer im Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark).

  • Bereits nach drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern alle weiteren Anforderungen erfüllt sind.

  • Karrierechancen nach der Forschung:

    • Nach Abschluss Ihrer Forschungstätigkeit haben Sie bis zu 18 Monate Zeit, um in Deutschland eine neue, qualifikationsgerechte Stelle zu finden. 

    • Dafür können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG beantragen.

Nutzen Sie Ihre Karrierechancen in Deutschland! Lassen Sie sich jetzt umfassend zur Beantragung und Nutzung des Forschungsvisums für die USA beraten – wir unterstützen Sie persönlich und zielgerichtet.

Grenzüberschreitende Mobilität für Forschende: Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland

Sie sind internationaler Forscherin aus einem Drittstaat – etwa den USA – und verfügen bereits über einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedstaat? Dann haben Sie zwei Optionen, um einen Teil Ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland durchzuführen:

Kurzfristiger Forschungsaufenthalt (bis 180 Tage):

  • Für Forschungsaufenthalte von maximal 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen benötigen Sie kein zusätzliches Visum oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland, wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates haben.

  • Voraussetzung: 

    • Die aufnehmende Forschungseinrichtung in Deutschland muss das Forschungsvorhaben beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) melden. 

    • Details zur Meldung finden Sie auf der Website des BAMF.

  • Längerfristiger Aufenthalt (bis zu 1 Jahr):

Planen Sie, mehr als 180 Tage und maximal ein Jahr in Deutschland zu forschen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher nach § 18f AufenthG. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Gültiger Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates zum Zweck der Forschung, der den gesamten geplanten Zeitraum abdeckt

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz

  • Abschluss einer Aufnahmevereinbarung oder eines Vertrags mit einer deutschen Forschungseinrichtung

  • Sie stellen den Antrag mindestens 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde oder direkt beim BAMF.

Nutzen Sie Ihre Mobilitätsrechte als Forscher innerhalb der EU! Wir beraten Sie umfassend zu Aufenthaltstiteln, rechtlichen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung in Deutschland.

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