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Schengen-Visum abgelehnt: Remonstration seit dem 01.07.2025 nicht mehr möglich: Ihre rechtlichen Optionen

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Schengen-Visum abgelehnt: Remonstration seit dem 01.07.2025 nicht mehr möglich – Meine rechtlichen Optionen

Wurde Ihr Antrag auf ein Schengen-Visum abgelehnt? Bis zum 30.06.2025 hatten Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung mit einer sogenannten Remonstration bei der deutschen Auslandsvertretung vorzugehen. Diese Option wurde jedoch zum 01.07.2025 abgeschafft. Seither stehen Ihnen als Antragsteller nur noch zwei Wege offen, um auf die Ablehnung eines Visums zu reagieren: die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin oder die Einreichung eines neuen Visumantrags.
Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate und vertrete ich Sie bei der strategischen Auswahl des richtigen Vorgehens und begleite Sie zuverlässig bei der Klage gegen die Visum-Ablehnung. Ich prüfe Ihren Fall individuell und setze Ihre Rechte mit juristischer Expertise durch.

Klage gegen die Ablehnung eines Visums: Meine Chance vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Ab dem 01.07.2025 ist die Remonstration nicht mehr möglich – es bleibt Ihnen nur die Option, direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu erheben. Diese Klage stellt Ihre wesentliche rechtliche Möglichkeit dar, um gegen die Ablehnung eines Schengen-Visums vorzugehen.

Beachten Sie die Klagefrist: Es bleibt nur ein Monat Zeit.

  • Die Frist zur Einreichung der Klage beträgt einen Monat ab dem Erhalt des Ablehnungsbescheids.

  • Innerhalb dieser Frist muss ich beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, einreichen.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratung sichern – ich helfe Ihnen weiter, wenn Ihr Visum abgelehnt wurde.

Inhalte der Klageschrift

In der Klage müssen die Ablehnungsgründe detailliert widerlegt werden. Mögliche Argumente sind zum Beispiel:

  • Meine Rückkehrbereitschaft ist nachgewiesen (z. B. durch Arbeitsplatz, Familie oder Eigentum im Herkunftsland),

  • Ich verfüge über ausreichende Bindungen zum Heimatstaat,

  • alle formellen Voraussetzungen für das Visum sind erfüllt.

Vorteil im Vergleich zu einem neuen Antrag

Ein wesentlicher Vorteil einer Klage ist, dass ich die oft monatelangen Wartezeiten auf einen neuen Visumstermin bei der Botschaft umgehen kann – insbesondere in Ländern mit hohem Antragsaufkommen von Bedeutung. Eine gerichtliche Entscheidung kann in solchen Fällen deutlich effizienter zum gewünschten Ergebnis führen.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie bei der Prüfung Ihrer Erfolgschancen und übernehme die vollständige Klageführung. Ich vertrete Sie kompetent vor dem Verwaltungsgericht Berlin – bundesweit und international.

Neuer Visumsantrag nach Ablehnung – Wann es sinnvoll ist, einen Folgeantrag zu stellen

Zusätzlich zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin habe ich nach der Ablehnung eines Schengen-Visums auch die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen. Diese Option kann sich als sinnvoll erweisen, wenn sich meine persönlichen oder finanziellen Umstände seit dem ersten Antrag erheblich verändert haben.

Wann ein neuer Antrag Erfolg verspricht:

Ein erneuter Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn ich neue und überzeugende Unterlagen vorlegen kann, wie zum Beispiel:

  • Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Heirat, neue familiäre Bindungen),

  • Zusätzliche finanzielle Nachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Sponsoring-Erklärungen, Kontoauszüge),

  • Ergänzte oder neue Reisedokumente, die zuvor nicht eingereicht wurden.

Hinweis: Ein Folgeantrag ohne neue Nachweise ist in der Regel erfolglos.

Ein identischer Folgeantrag ohne verbesserte Unterlagen wird in den meisten Fällen wieder abgelehnt. Daher ist eine gründliche Vorbereitung und eine fundierte Dokumentation von entscheidender Bedeutung.

Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Migrationsrecht prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob ein neuer Antrag die bessere Strategie darstellt – oder ob in Ihrem Fall eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zielführender ist. Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und erhöhe Ihre Erfolgschancen.

Klage oder neuer Visumantrag – Welche Strategie ist sinnvoll?

Nach der Ablehnung eines Visumantrags stellt sich für viele Betroffene die zentrale Frage, ob ich Klage erheben oder stattdessen einen neuen Antrag stellen sollte. Welche Vorgehensweise in meinem konkreten Fall sinnvoller ist, hängt von mehreren rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin bietet den Vorteil, dass die ablehnende Entscheidung der Behörde einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Insbesondere dann, wenn die Ablehnung auf rechtlich zweifelhaften Erwägungen beruht oder die Begründung lückenhaft und nicht nachvollziehbar ist, bestehen häufig realistische Erfolgsaussichten. Ein weiterer praktischer Aspekt ist, dass ich durch die Klage die oftmals langen Wartezeiten auf einen neuen Termin bei der Auslandsvertretung vermeiden kann.

Ein neuer Visumantrag kann hingegen eine sinnvolle Alternative sein, wenn sich meine Ausgangslage seit der Ablehnung deutlich verbessert hat. Das ist besonders dann der Fall, wenn ich neue oder ergänzende Nachweise vorlegen kann, etwa aktualisierte finanzielle Unterlagen, veränderte familiäre Bindungen oder zusätzliche Reisedokumente. Dabei sollte ich jedoch berücksichtigen, dass mit einem Neuantrag erneut Gebühren anfallen und häufig längere Bearbeitungs- und Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Ohne erkennbare Verbesserungen gegenüber dem ersten Antrag besteht zudem das Risiko einer erneuten Ablehnung.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Migrationsrecht analysiere ich Ihre individuelle Situation und berate Sie transparent über die Erfolgsaussichten beider Optionen. Ob gerichtliches Verfahren oder Neuantrag – ich unterstütze Sie bei der bestmöglichen Entscheidung.

Fazit: Visum abgelehnt – nun kommt es auf die passende Strategie an.

Mit dem Wegfall der Remonstration zum 01.07.2025 hat sich das Rechtsmittelverfahren nach einer Visumsablehnung erheblich verändert: Die Möglichkeit einer informellen Überprüfung durch die Botschaft entfällt – übrig bleibt nur der formelle Klageweg über das Verwaltungsgericht Berlin.

Das bedeutet: Wer gegen eine Ablehnung des Schengen-Visums vorgehen möchte, muss strategisch und rechtlich gut vorbereitet sein.

Ob eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid oder ein neuer Visumsantrag in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Als erfahrener Rechtsanwalt im Migrationsrecht unterstütze ich Sie bei der fundierten Einschätzung und der Durchsetzung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Die Sinnhaftigkeit einer Klage gegen einen Ablehnungsbescheid oder eines erneuten Visumsantrags hängt stark von Ihren individuellen Umständen ab. Als versierter Rechtsanwalt im Migrationsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um eine fundierte Einschätzung vorzunehmen und Ihre Rechte durchzusetzen – sei es außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.

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