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Recht auf Einbürgerung aufgrund von deutschen Vorfahren

Fachbeitrag im Staatsangehörigkeitsrecht

Ausgangslage

Hat Ihr Vater, Ihre Mutter oder haben Ihre Großeltern oder andere Vorverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit besessen?

Sie möchten gern wissen, ob auch Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können?

Auch wenn keine Verwandten mehr in Deutschland leben oder Sie schon viele Jahre nicht mehr in Deutschland zu Besuch waren, kann diese Möglichkeit bestehen. Auch, wenn Sie die deutsche Sprache nicht sprechen.

Mit dem 20.08.2021 trat das vierte Änderungsgesetz zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft und ist die Grundlage für erhebliche Erleichterungen bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund deutscher Vorfahren.

Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft

Für Abkömmlinge deutscher Staatsangehöriger besteht gemäß § 5 Staatsangehörigkeitsrecht ein Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, wenn diese nicht durch Geburt erworben werden konnte.

Wann habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch Geburt erworben?

  • Eine deutsche Frau hat einen ausländischen Mann vor dem 01. April 1953 geheiratet und durch die Heirat automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Danach wurde ein Kind geboren.
  • Eine deutsche Frau hat einen ausländischen Mann vor dem 01. Januar 1975 geheiratet. Danach wurde ein Kind geboren.
  • Der Vater war am Tag der Geburt deutscher Staatsangehöriger, aber nicht mit der ausländischen Mutter verheiratet. Das Kind wurde vor dem 01. Juli 1993 geboren.

In diesen Konstellationen konnte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch Geburt erwerben.

Bereits 1975 räumte der deutsche Gesetzgeber diesen Kindern kurzzeitig die Möglichkeit ein, durch Erklärung deutsche Staatsangehörige zu werden. Hat man diese Möglichkeit nicht genutzt, konnte man die deutsche Staatsangehörigkeit zunächst nicht mehr erwerben.

Seit dem Jahr 2012 gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbürgerung wegen eines deutschen Elternteiles zu stellen, weil man durch Geburt nicht automatisch ein deutscher Staatsangehöriger wurde. Bis zum August 2021 wurden dafür grundsätzlich enge Bindungen zu Deutschland gefordert, wie regelmäßige Besuche, lebende Verwandte in Deutschland oder auch der Besuch deutscher Auslandsschulen. Erschwerend musste man nachweisen, dass man die deutsche Sprache auf dem Niveau B 1 sprechen kann. Es gab also keinen Anspruch auf Einbürgerung, sondern die Behörde konnte auf Grundlage der vorgelegten Nachweise entscheiden, ob diese ausreichend für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sind.

Seit dem 20.08.2021 gelten in diesen Fällen wesentliche Erleichterungen für die Einbürgerung:

1. Erklärungserwerb

Alle Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, also ab dem 24. Mai 1949, geboren worden sind, haben ein Recht auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abgabe einer Erklärung.

Die deutschen Behörden haben keinen Entscheidungsspielraum mehr. Umfasst sind folgende Personen:

  • vor dem 1. Januar 1975 geborene eheliche Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter,
  • vor dem 1. Juli 1993 geborene nichteheliche Kinder deutscher Väter und ausländischer Mütter (nur nach wirksamer Anerkennung der Vaterschaft oder deren Feststellung nach den deutschen Gesetzen, Abgabe der Anerkennungserklärung oder Einleitung des Feststellungsverfahrens vor Vollendung des 23. Lebensjahres des betroffenen Kindes),
  • Kinder einer Mutter, die vor der Kindesgeburt durch Eheschließung mit einem Ausländer vor dem 1. April 1953 die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren hat,
  • Kinder, die ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch eine von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation vor dem 1. April 1953 verloren haben,
  • die Abkömmlinge aller oben aufgezählten Kinder.

2. Frist zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

Die gesetzliche Regelung, durch Erklärung deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, ist seit dem 20.08.2021 in Kraft und kann nach derzeit geltendem Recht noch bis zum 20.08.2031 ausgeübt werden.

3. Keine engen Bindungen zu Deutschland

Es werden keine engen Bindungen zu Deutschland mehr gefordert. Kann nachgewiesen werden, dass ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger am Tag der Geburt war oder hätte sein müssen, und fallen Sie unter die oben genannte Personengruppe, so ist das grundsätzlich ausreichend.

4. Keine deutschen Sprachkenntnisse

Die wohl größte Erleichterung: Sie müssen keine deutschen Sprachkenntnisse mehr nachweisen. Auch wenn Ihr Großvater deutscher Staatsangehöriger war, Sie aber nie gelernt haben, deutsch zu sprechen, können Sie sich einbürgern lassen.

5. Wer ist vom Erklärungserwerb ausgeschlossen?

Sie können nach der derzeitigen gesetzlichen Lage nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nach Ihrer Geburt zwar besessen, dann aber wieder aufgegeben oder anderweitig verloren haben. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit allerdings aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung verloren, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit möglicherweise aus Gründen der Wiedergutmachung gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder nach § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz erlangen (mehr zu diesem Thema im Artikel „Verfolgung im Nationalsozialismus: erleichterte Einbürgerung“).

Sie haben Ihre Familienkonstellation in diesem Artikel wiedergefunden, oder sind sich unsicher, ob Sie unter die geltenden Vorschriften fallen und möchten gern wissen, ob Sie einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft haben?

Lassen Sie mir über den Fragebogen gern die wesentlichen Informationen zukommen und ich melde mich bei Ihnen.

Gerne begleite ich Sie bei dem gesamten Prozess der Einbürgerung, insbesondere bei der Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden. Die Erfahrung zeigt, dass es eine Weile dauern kann, bis die hierzu notwendigen Dokumente beschafft werden können. Wichtig bei der Antragstellung ist, dass die familiäre Verbindung zu den deutschen Vorfahren durch entsprechende Unterlagen belegt werden kann.

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