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Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Die Blaue Karte EU bietet kanadischen Fachkräften die Möglichkeit, in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit aufzunehmen und dauerhaft zu leben.
Für viele kanadische Staatsangehörige ist sie der einfachste Weg, berufliche Chancen in Europa zu nutzen und gleichzeitig einen langfristigen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Die Blaue Karte EU richtet sich an gut ausgebildete Berufstätige aus Nicht-EU-Staaten. Sie ermöglicht eine legale Beschäftigung in qualifizierten Positionen und schafft zugleich eine Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.
Voraussetzung ist ein anerkanntes Hochschuldiplom oder eine gleichwertige Qualifikation, die mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Kanadische Bildungsabschlüsse werden in Deutschland in der Regel gut anerkannt. Die Bewertung erfolgt über das offizielle Anerkennungsverfahren oder über die Datenbank für ausländische Abschlüsse.
In bestimmten Fällen, insbesondere im IT- oder Ingenieurwesen, kann auch eine mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung als Ersatz für einen Hochschulabschluss gelten.
Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber vorliegen.
Die angebotene Tätigkeit muss dem Studien- oder Qualifikationsbereich entsprechen und auf eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten ausgerichtet sein.
Für den Erhalt der Blauen Karte EU ist ein bestimmtes Mindestjahresgehalt erforderlich.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Richtwerte:
Reguläre Berufe: mindestens 48.300 € brutto jährlich
Mangelberufe (z. B. Ingenieurwesen, IT, Medizin): mindestens 43.759,80 € brutto jährlich
Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, deren Studienabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt, kann ebenfalls der niedrigere Schwellenwert gelten.
Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU müssen über eine gültige Krankenversicherung verfügen und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei Tätigkeiten in Mangelberufen oder bei niedrigeren Gehältern, ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese prüft, ob die Arbeitsbedingungen den deutschen Standards entsprechen.
Kanadische Bürgerinnen und Bürger dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen. Nach der Ankunft müssen sie innerhalb von drei Monaten eine Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die Antragstellung kann bereits in Kanada vorbereitet werden. Eine frühzeitige Überprüfung der Unterlagen – insbesondere der Anerkennung des Abschlusses und des Arbeitsvertrags – beschleunigt das Verfahren erheblich.
Die Arbeitsaufnahme ist erst nach Ausstellung der Blauen Karte zulässig.
Die Blaue Karte EU wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monate erteilt, maximal jedoch für vier Jahre.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Beschäftigung fortbesteht und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Nach 33 Monaten qualifizierter Tätigkeit kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, die einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.
Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (B1-Niveau) ist dies bereits nach 21 Monaten möglich.
Die Blaue Karte EU bietet kanadischen Fachkräften eine Vielzahl von Vorteilen und Rechtssicherheiten beim Arbeiten und Leben in Deutschland:
Vereinfachtes Verfahren zur Arbeitsaufnahme
Rechtssicherer Aufenthaltstitel für qualifizierte Tätigkeiten
Familiennachzug unter erleichterten Bedingungen
Möglichkeit eines Daueraufenthalts nach 33 bzw. 21 Monaten
Berufliche Mobilität innerhalb der Europäischen Union
Zugang zu Sozialleistungen und Integrationsangeboten
Die Blaue Karte EU ist besonders interessant für kanadische Fachkräfte aus den Bereichen Technologie, Ingenieurwesen, Medizin, Forschung, Finanzen und Rechtswesen.
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