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Blaue Karte EU für indische Staatsbürger - Arbeiten und leben in Deutschland

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Blaue Karte EU für indische Staatsangehörige – In Deutschland leben und arbeiten

Sie sind indischer Staatsbürger und haben den Wunsch, in Deutschland oder der EU zu arbeiten? In diesem Fall stellt die Blaue Karte EU Ihre Möglichkeit dar, in den europäischen Arbeitsmarkt einzutreten.

Die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten wie Indien. Sie erlaubt es Ihnen, legal in Deutschland zu leben und zu arbeiten – mit der Aussicht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie die Möglichkeit des Familiennachzugs.

Besonders gefragt sind Fachkräfte aus Indien in den Bereichen IT, Technik, Medizin und Ingenieurwesen – Berufe, die zu den Mangelberufen zählen und erleichterte Bedingungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bieten.

Vorteile der Blauen Karte EU – Mein schneller Weg zum Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Blaue Karte EU stellt einen der attraktivsten Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Rechtsanwälte aus Drittstaaten dar, die in Deutschland arbeiten und leben möchten. Sie bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für die Arbeitnehmer als auch deren Familienangehörige.

Mit der Blauen Karte EU profitieren Sie von:

  • Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unter fairen Bedingungen

  • Gleichen Rechten und Arbeitsschutzregelungen wie für deutsche Staatsbürger

  • Einfacher Familiennachzug für Ehepartner, Kinder, Eltern und Schwiegereltern

  • Schneller Weg zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis (ab 21 Monaten mit B1-Deutschkenntnissen)

  • Visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums zu Urlaubszwecken

Insbesondere für Rechtsanwälte aus Indien ist die Blaue Karte EU eine gefragte Option – mehr als ein Viertel aller Inhaber stammt aus Indien.

Sie möchten die Vorteile der Blauen Karte EU für sich und Ihre Familie in Anspruch nehmen? Ich begleite Sie als Rechtsanwalt für Migrationsrecht von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Anforderungen für die Blaue Karte EU für indische Rechtsanwälte

Wenn Sie als indischer Staatsbürger in Deutschland arbeiten möchten, stellt die Blaue Karte EU einen rechtssicheren Weg dar – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt.

  • Voraussetzungen für indische Bewerber:

    • Ein gültiges Stellenangebot eines Arbeitgebers mit Sitz in Deutschland

    • Ein anerkanntes Hochschuldiplom oder eine vergleichbare Qualifikation, die zur Ausübung der Tätigkeit befähigt

    • Ein Mindestjahresgehalt von

      • 48.300 Euro brutto (Stand 2025) für reguläre Berufe

      • 43.759,80 Euro brutto für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen, Mathematik oder Naturwissenschaften (MINT)

  • Um zu überprüfen, ob Ihr Abschluss anerkannt ist, können Sie die anabin-Datenbank nutzen. Achten Sie darauf, dass:

    • der Abschluss als „gleichwertig“ oder „entspricht“ bewertet wird, und

    • die Hochschule den Status „H+“ aufweist

    • Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Vergleichbarkeitsbescheinigung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen.

  • Auch ohne akademischen Abschluss können IT-Fachkräfte aus Indien eine Blaue Karte EU erhalten – wenn sie:

    • mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre nachweisen können

    • über theoretisches Fachwissen auf Hochschulniveau verfügen

Sind Sie unsicher, ob Ihr Abschluss oder Ihr Beruf anerkannt wird? Ich helfe Ihnen bei der Prüfung Ihrer Unterlagen und begleite Sie kompetent bei der Beantragung Ihrer Blauen Karte EU für Deutschland.

Antragsprozess für die Blaue Karte EU – für indische Rechtsanwälte Schritt für Schritt erläutert

Als indischer Staatsbürger benötigen Sie für die Blaue Karte EU in Deutschland ein zweistufiges Verfahren:

  • 1. Schritt: Visum zur Einreise nach Deutschland

    • Da Indien nicht zu den visumsbefreiten Staaten gehört, müssen Sie vor Ihrer Einreise ein nationales Visum beantragen.

    • Dieses erhalten Sie bei der deutschen Botschaft in Neu-Delhi, Mumbai oder bei einem der zuständigen Generalkonsulate in Indien – abhängig von Ihrem Wohnort.

    • Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort in der Auslandsvertretung.

    • Ich helfe Ihnen dabei, alle notwendigen Unterlagen vollständig zusammenzustellen, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann.

  • 2. Schritt: Beantragung der Blauen Karte EU in Deutschland

    • Nach erfolgreicher Einreise stellen Sie den Antrag auf die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.

    • Die dafür erforderlichen Unterlagen ähneln jenen, die bereits beim Visumsantrag eingereicht wurden – es kann jedoch zu regionalen Unterschieden kommen, z. B. bei Formularen.

Ich arbeite regelmäßig mit verschiedenen deutschen Behörden zusammen und sorge dafür, dass Ihr Antrag vollständig, korrekt und fristgerecht eingereicht wird.

Sie beabsichtigen, Ihre Blaue Karte EU aus Indien zu beantragen und möchten dabei Fehler vermeiden? Ich unterstütze Sie fachkundig während des gesamten Verfahrens – vom Visumsantrag bis zur erfolgreichen Erteilung Ihrer Blue Card in Deutschland.

Beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte – schneller zur Blauen Karte EU

Die hohe Nachfrage nach der Blauen Karte EU und die teils überlasteten Ausländerbehörden führen in vielen Fällen zu langen Bearbeitungszeiten – sowohl beim Visumantrag in Indien als auch bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels in Deutschland. Dies bedeutet oft monatelange Wartezeiten und Unsicherheiten für Fachkräfte und Arbeitgeber.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren kann ich diesen Prozess deutlich verkürzen:

  • Ihr Arbeitgeber in Deutschland hat die Möglichkeit, den Antrag direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen – noch bevor Sie Ihr Visum beantragen. Dadurch wird:

    • die Bearbeitungszeit des Einreisevisums verringert

    • nach Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde zur Blauen Karte EU ein Termin innerhalb von 3 Wochen beim deutschen Generalkonsulat in Indien vergeben, um das Visum zu beantragen

  • Das Verfahren schafft Planungssicherheit für Sie und Ihr zukünftiges Unternehmen – und spart wertvolle Zeit im gesamten Einwanderungsprozess.

Sie möchten das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch nehmen und Ihre Blue Card zügiger erhalten? Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate Sie umfassend und koordiniere das Verfahren gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.

Wie ich Sie bei der Beantragung der Blauen Karte EU unterstütze

Die Beantragung einer Blauen Karte EU kann kompliziert und zeitaufwendig sein – von der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit den Behörden. Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen einen individuellen Rundum-Service, der Sie sicher durch das gesamte Verfahren begleitet.

Ich unterstütze Sie dabei:

  • den Überblick über alle gesetzlichen Anforderungen zu wahren

  • Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden

  • alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen

  • die Kommunikation mit der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung zu übernehmen

  • Ihre Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten

Mein Ziel ist es, Ihre Erfolgschancen zu maximieren, bürokratische Hürden abzubauen und Ihnen einen sicheren Start in Deutschland zu ermöglichen.

Ich möchte Ihnen helfen, Ihre Blaue Karte EU professionell zu beantragen. Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Seite – vom Visumsantrag bis zur endgültigen Erteilung des Aufenthaltstitels.

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