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Blaue Karte EU für chinesische Staatsbürger - Arbeiten und leben in Deutschland

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Blaue Karte EU für chinesische Staatsangehörige – In Deutschland leben und arbeiten

Die Blaue Karte EU stellt einen attraktiven Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus China dar, die beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten. Sowohl chinesische Akademiker und IT-Spezialisten als auch deutsche Unternehmen, die qualifiziertes Personal aus China gewinnen möchten, profitieren von den zahlreichen Vorteilen und rechtlichen Sicherheiten, die die Blue Card bietet.

Ich erkläre Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Vorteile die Blaue Karte EU im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln bietet und wie Sie den Antrag erfolgreich stellen können – sei es als Fachkraft oder als Arbeitgeber, um Ihre Fachkraft zu unterstützen.

Vorteile der Blauen Karte EU – Ihre Vorteile als Rechtsanwalt in Deutschland

Die Blaue Karte EU stellt einen besonders attraktiven Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten dar, die in Deutschland arbeiten und leben möchten. Im Vergleich zu anderen Aufenthaltserlaubnissen bietet sie zahlreiche rechtliche und praktische Vorteile:

  • Bei der Antragstellung sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.

  • Ich habe Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit denselben Rechten und Pflichten wie deutsche Staatsangehörige.

  • Ich und meine Familie sind gesetzlich krankenversichert.

  • Ich erhalte Kindergeld in Höhe von 250 € pro Monat und Kind.

  • Der Weg zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis ist schnell:

    • nach 21 Monaten mit Deutsch B1.

    • nach 27 Monaten mit Deutsch A1.

  • Ich kann schnell integrieren und habe langfristige Planungssicherheit.

  • Der Familiennachzug ist unkompliziert.

    • Neben Ehepartnern und Kindern können seit der Gesetzesänderung im März 2024 auch Eltern und Schwiegereltern von Inhabern einer Blauen Karte EU nach Deutschland nachziehen.

    • Dies stellt insbesondere für chinesische Fachkräfte eine bedeutende Erleichterung dar.

Sie möchten herausfinden, ob Sie die Anforderungen für die Blaue Karte EU erfüllen? Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht prüfe ich Ihren Fall individuell und begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess – rechtssicher, effizient und persönlich.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU – insbesondere für chinesische Rechtsanwälte

Chinesische Staatsbürger, die in Deutschland tätig werden möchten, haben die Möglichkeit, mit der Blauen Karte EU einen rechtssicheren Aufenthaltstitel zu erlangen – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte gesetzliche Anforderungen:

  • Arbeitsvertrag und Gehalt

    • Es ist ein konkretes Arbeitsangebot oder ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen erforderlich.

    • Das Mindestbruttojahresgehalt für 2025 beträgt:

      • 48.300 Euro für reguläre Berufe

      • 43.759,80 Euro für Mangelberufe (z. B. IT, Ingenieurwesen, Medizin, Mathematik, Stadtplanung, Logistik) oder bei neu erworbenen Abschlüssen.

  • Die Blaue Karte EU richtet sich an Hochschulabsolventen. Sollte Ihr Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben worden sein, muss er mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies kann überprüft werden über:

    • die anabin-Datenbank (der Abschluss muss als „gleichwertig“ oder „entspricht“ und die Hochschule als „H+“ gelistet sein)

    • oder durch eine Zeugnisbewertung bei der ZAB

  • IT-Spezialisten aus China benötigen keinen Hochschulabschluss, wenn sie:

    • mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren nachweisen können

    • und theoretisches Wissen auf akademischem Niveau besitzen (z. B. durch Zertifikate oder Schulungen)

Sie möchten herausfinden, ob Sie die Anforderungen für die Blaue Karte EU erfüllen? Ich berate Sie persönlich im Bereich Migrationsrecht, prüfe Ihre Unterlagen und begleite Sie rechtssicher durch das gesamte Antragsverfahren.

Antragsverfahren für chinesische Staatsbürger – Schritt für Schritt zur EU-Blauen Karte

Chinesische Fachkräfte, die in Deutschland mit einer Blauen Karte EU arbeiten möchten, müssen ein zweistufiges Antragsverfahren durchlaufen:

  • 1. Schritt: Visum bei der Deutschen Botschaft in China beantragen

    • Da China nicht zu den visumsbefreiten Staaten gehört, ist vor der Einreise nach Deutschland ein nationales Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit erforderlich.

    • Dieses Visum muss bei der für Ihre Provinz zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden – eine Übersicht finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in China (auch auf Chinesisch verfügbar).

  • 2. Schritt: Antrag auf Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde in Deutschland

    • Nach der Einreise nach Deutschland erfolgt die eigentliche Beantragung der Blauen Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Wohn- oder Arbeitsort.

    • Die dabei einzureichenden Unterlagen ähneln denen des Visumantrags, können jedoch regional unterschiedlich sein.

Als Rechtsanwalt kenne ich die Anforderungen zahlreicher Ausländerbehörden bundesweit und unterstütze Sie dabei, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen – für einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Bearbeitung.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihrer Blauen Karte EU aus China? Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Migrationsrecht zur Seite und begleite Sie rechtssicher durch den gesamten Antragsprozess – vom Visum bis zur Erteilung der Blue Card.

Beschleunigtes Verfahren für chinesische Bewerber – zügiger zur Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU erfreut sich bei hochqualifizierten Rechtsanwälten aus China großer Beliebtheit. Allerdings können sich die Bearbeitungszeiten aufgrund der hohen Nachfrage und des anhaltenden Personalmangels bei der Deutschen Botschaft in China erheblich verlängern – oftmals dauert das reguläre Verfahren mehrere Monate bis zu einem Jahr.

Um diesen Engpass zu vermeiden, biete ich das beschleunigte Fachkräfteverfahren an. Es ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Antrags auf eine Blaue Karte EU – sowohl beim Visum durch die Botschaft als auch bei der Ausländerbehörde in Deutschland.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Der Arbeitgeber reicht den Antrag direkt in Deutschland ein.

  • Koordination durch zentrale Ausländerbehörden sorgt für mehr Effizienz.

  • Beschleunigte Termine und verkürzte Bearbeitungszeiten.

  • Gesamtdauer des Verfahrens: oft nur 3–5 Monate.

Insbesondere für chinesische Rechtsanwälte stellt dieses Verfahren eine optimale Lösung dar, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und schnellstmöglich mit dem neuen Job in Deutschland zu beginnen.

Sie möchten das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch nehmen und Zeit sparen? Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate Sie individuell und übernehme die gesamte Abwicklung – in Zusammenarbeit mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber.

Wie ich Sie bei der Beantragung der Blauen Karte EU unterstütze

Die deutsche Bürokratie kann eine Herausforderung darstellen – insbesondere für ausländische Fachkräfte und internationale Unternehmen. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich jedoch viele Hindernisse umgehen. Ich berate Sie individuell im Bereich Migrationsrecht und begleite Sie rechtssicher durch das gesamte Verfahren.

Egal, ob Sie als chinesische Fachkraft einen Antrag stellen oder als Arbeitgeber qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen möchten – ich:

  • prüfe Ihre Unterlagen im Vorfeld auf Vollständigkeit und Erfolgsaussichten

  • kläre offene Fragen mit den Behörden

  • unterstütze bei Visa-Anträgen und der Beantragung der Blue Card

  • vermeide Formfehler und Verzögerungen

  • sorge für eine zügige Bearbeitung

So ersparen Sie sich lange Wartezeiten und Unsicherheiten – und können sich ganz auf Ihre berufliche Zukunft in Deutschland konzentrieren.

Ich biete Ihnen eine persönliche Beratung – ich helfe Ihnen, sicher zur Blauen Karte EU zu gelangen!

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