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Blaue Karte EU für britische Staatsangehörige - Arbeiten in Deutschland nach dem Brexit

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Blaue Karte EU für britische Staatsbürger – Beschäftigung in Deutschland nach dem Brexit

Seit dem Brexit werden britische Rechtsanwälte nicht mehr als EU-Bürger betrachtet und benötigen für eine Tätigkeit in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wie beispielsweise die Blaue Karte EU. Vor dem EU-Austritt Großbritanniens konnten britische Staatsangehörige ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten – heute unterliegen sie den gleichen Einwanderungsregeln wie Rechtsanwälte aus anderen Drittstaaten.

Dennoch bleibt Deutschland ein begehrtes Ziel für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Vereinigten Königreich. Die Blaue Karte EU bietet britischen Staatsangehörigen eine attraktive Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und sich langfristig niederzulassen – einschließlich der Aussicht auf eine Niederlassungserlaubnis und Familiennachzug.

Was britische Rechtsanwälte jetzt wissen sollten – Arbeiten in Deutschland mit der Blauen Karte EU

Seit dem 1. Januar 2021 werden britische Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürger betrachtet und benötigen für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel gemäß dem Aufenthaltsgesetz. Wer nach dem Brexit in der EU arbeiten möchte, wird als Drittstaatsangehöriger eingestuft. Eine Beschäftigung ist daher nur mit einer geeigneten Aufenthaltserlaubnis möglich – beispielsweise mit der Blauen Karte EU oder mit der ICT-Karte im Rahmen von Entsendungen in deutsche Niederlassungen.

Trotz dieser neuen Hürden bleibt der britische Arbeitsmarkt für Deutschland äußerst interessant: Laut Umfragen planen rund 600.000 qualifizierte Fachkräfte, Großbritannien aufgrund des Brexits zu verlassen. Deutschland steht dabei mit 44 % an der Spitze der bevorzugten Ziele. Dies entspricht einem Potenzial von über 260.000 gut ausgebildeten Arbeitskräften, die den deutschen Fachkräftemangel spürbar verringern könnten.

Britische Fachkräfte bringen häufig exzellente Qualifikationen, internationale Erfahrung und mit Englisch als Muttersprache einen echten Vorteil für international tätige Unternehmen mit. Auch die kulturelle Nähe sowie der hohe Bildungsstandard des Vereinigten Königreichs erleichtern die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erheblich.

Sie sind britische Fachkraft und möchten in Deutschland tätig werden? Ich berate Sie umfassend zur Blauen Karte EU, übernehme die Antragstellung und begleite Sie sicher durch alle aufenthaltsrechtlichen Schritte.

Einfacher nach Deutschland einwandern – für britische Rechtsanwälte ohne Visum

Für viele Drittstaatsangehörige gestaltet sich der Weg zur Beschäftigung in Deutschland als herausfordernd, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit, zuvor ein Visum zu beantragen. Für britische Rechtsanwälte jedoch gilt eine Sonderregelung: Als privilegierter Drittstaat im Sinne des Aufenthaltsrechts ermöglicht Deutschland Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs die visumfreie Einreise.

Das bedeutet: Briten können ohne Visum nach Deutschland reisen und den Aufenthaltstitel – z. B. die Blaue Karte EU – direkt vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die persönliche Anwesenheit im Land erleichtert und beschleunigt das Einwanderungsverfahren erheblich – ein klarer Vorteil sowohl für Arbeitnehmer als auch für deutsche Arbeitgeber.

Als britischer Staatsbürger möchten Sie zügig und rechtssicher in Deutschland arbeiten? Ich unterstütze Sie bei der Beantragung Ihrer Blauen Karte EU – effizient, persönlich und rechtssicher.

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