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Bedeutung des Machtwechsels in Syrien

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Bedeutung des Machtwechsels in Syrien für den Aufenthalt syrischer Geflüchteter in Deutschland: Aktuelle Informationen von meiner Kanzlei für Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Seit dem Sturz der Assad-Regierung erreichten mich als Rechtsanwalt für Asylrecht zahlreiche Anfragen von syrischen Flüchtlingen, die sich Gedanken über ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland machen. Viele sind besorgt: Was bedeutet die politische Entwicklung für ihr weiteres Leben in Deutschland? Soll eine Rückkehr nach Syrien in Erwägung gezogen werden? Werden Aufenthaltstitel mit internationalem Schutz widerrufen? Ist damit zu rechnen, dass Asylanträge zukünftig generell abgelehnt werden? Drohen möglicherweise bald Abschiebungen?

Die aktuellen politischen Diskussionen über Rückführungen nach Syrien sorgen bei vielen Betroffenen für Verunsicherung. Geflüchtete aus Syrien sollten sich frühzeitig mit ihrer rechtlichen Situation auseinandersetzen, um ihre Aufenthaltsrechte bestmöglich und langfristig zu sichern.

In diesem Beitrag gebe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Aufenthaltserlaubnis, zu möglichen Abschiebungen sowie zu den Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht oder eine Einbürgerung in Deutschland.

Aussetzung der Asylentscheidungen für syrische Flüchtlinge: Was ich Ihnen jetzt mitteilen möchte.

Zunächst sollte man wissen: Die Aussetzung der Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren bedeutet weder eine Ablehnung des Asylantrags noch eine sofortige Abschiebung. Während dieser Zeit bleibt der Schutzstatus in Form der sogenannten Aufenthaltsgestattung bestehen, die regelmäßig von der zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden muss. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen nicht ausreisepflichtig sind und ihnen derzeit keine Abschiebung droht.

  • Das BAMF ist gesetzlich verpflichtet, die Asylentscheidungen nicht unbegrenzt zu verschieben.

    • Gemäß § 24 Abs. 5 Asylgesetz darf eine solche Entscheidung maximal sechs Monate ausgesetzt werden.

    • Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss das BAMF die Situation in Syrien neu bewerten und die anhängigen Asylanträge weiter bearbeiten.

    • Betroffene müssen innerhalb einer angemessenen Frist über die Gründe für die Aussetzung informiert werden.

  • Wichtig zu beachten: Der aktuelle Entscheidungsstopp gilt nicht für sogenannte Dublin-Fälle.

    • In diesen Fällen prüft das BAMF weiterhin, ob ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist.

    • Wer bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten hat oder dort registriert wurde, muss möglicherweise mit einer Überstellung dorthin rechnen.

  • Für alle anderen syrischen Geflüchteten bleibt derzeit nur abzuwarten, bis das BAMF die Verfahren wieder aufnimmt.

    • Sollte sich die Lage in Syrien jedoch klarer darstellen und das BAMF trotzdem keine Entscheidung treffen, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Schritte zu erwägen.

    • In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, das BAMF zur Entscheidung aufzufordern oder im Falle einer Ablehnung des Asylantrags rechtzeitig Klage einzureichen.

  • Um die eigene Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu verbessern und sich von der unsicheren Lage in Syrien unabhängig zu machen, sollten syrische Geflüchtete die Zeit nutzen, um sich weiter zu integrieren.

    • Wer frühzeitig Deutsch lernt, eine qualifizierte Beschäftigung aufnimmt oder eine Berufsausbildung beginnt, hat langfristig bessere Chancen auf ein asylunabhängiges Aufenthaltsrecht.

    • Sollte ein Asylantrag in Zukunft vollständig abgelehnt werden – was momentan als unwahrscheinlich gilt – gibt es möglicherweise Möglichkeiten, über eine Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung sowie sich daran anschließende Aufenthaltsgenehmigungen zur Erwerbstätigkeit (§ 18a AufenthG) oder durch eine gute Integrationsleistung eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu schaffen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin! Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Asylrecht zur Seite, um Ihre Aufenthaltssituation zu prüfen, Möglichkeiten zur Statussicherung aufzuzeigen und Sie durch das weitere Verfahren zu begleiten. Kontaktieren Sie mich noch heute – telefonisch oder über das Kontaktformular!

Widerrufsverfahren, Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltssicherung: Was syrische Geflüchtete unbedingt beachten sollten.

Nach dem politischen Umbruch in Syrien stellt sich für viele syrische Geflüchtete in Deutschland die Frage, welche Auswirkungen die neue Situation auf ihren Aufenthalt hat. Als Rechtsanwalt für Asylrecht kläre ich auf, was jetzt wichtig ist und welche Optionen Sie haben, um Ihren rechtlichen Status in Deutschland größtmöglich zu sichern.

  • Syrische Staatsangehörige mit deutscher Staatsbürgerschaft

    • Für syrische Geflüchtete, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, besteht grundsätzlich kein Risiko einer Abschiebung nach Syrien.

    • Dies gilt auch, wenn zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit noch die syrische Staatsangehörigkeit besteht.

  • Syrische Geflüchtete mit Niederlassungserlaubnis

    • Auch für syrische Staatsangehörige, die in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis besitzen, besteht in der Regel keine Gefahr des Verlusts ihres Aufenthaltstitels.

    • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der unabhängig von der ursprünglichen Schutzgewährung – etwa der Flüchtlingsanerkennung oder dem subsidiären Schutz – dauerhaftes Bleiberecht garantiert.

    • Der Status bleibt bestehen, selbst wenn der ursprüngliche Asylgrund wegfallen sollte.

  • Anerkannte Flüchtlinge mit „Blauem Pass“ und befristeter Aufenthaltserlaubnis

    • Anders stellt sich die Situation für anerkannte Flüchtlinge mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einem Blauen Pass dar.

    • Aufgrund der veränderten politischen Lage in Syrien kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Widerrufsverfahren einleiten. Diese Verfahren können im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Flüchtlingsstatus widerrufen wird.

    • Das bedeutet jedoch nicht automatisch den Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland.

    • Ein Widerruf der Flüchtlingsanerkennung ist nur zulässig, wenn sich die Verhältnisse in Syrien erheblich und dauerhaft verbessert haben (§ 73 Abs. 1 AsylG).

    • Aktuell – trotz des Sturzes des Assad-Regimes – ist die Lage in Syrien weiterhin unsicher und unübersichtlich.

    • Daher sind Widerrufsverfahren in großem Umfang momentan nicht zu erwarten, es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen individuellen Widerrufsgrund.

  • Was Flüchtlinge jetzt tun können, um ihren Aufenthalt zu sichern

    • Flüchtlinge mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen.

    • Diese sichert den Aufenthalt in Deutschland auch unabhängig vom Flüchtlingsstatus.

    • Wer diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann unter Umständen eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis beantragen, etwa aufgrund von qualifizierter Beschäftigung oder erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung.

    • Sollte das BAMF ein Widerrufsverfahren einleiten und den Widerruf des Flüchtlingsstatus ankündigen, besteht kein Grund zur Panik.

    • Es gibt ein geregeltes Verfahren: Nach Zugang der Anhörung haben Betroffene einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben (§ 73b Abs. 6 AsylG).

    • Erst danach trifft das BAMF eine Entscheidung. Es ist dringend ratsam, mit Erhalt einer Anhörung eine unabhängige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Asylrecht in Anspruch zu nehmen.

  • Widerruf bedeutet nicht automatisch Abschiebung

    • Selbst wenn das BAMF den Flüchtlingsstatus widerruft, prüft es im Anschluss, ob subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot nach § 73b Abs. 2 AsylG vorliegt.

    • Das bedeutet: Auch nach einem Widerruf können Geflüchtete weiterhin ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

    • Widerrufsverfahren sind komplex, aufwendig und dauern häufig Monate oder sogar Jahre, insbesondere wenn sie massenhaft durchgeführt werden.

    • Im Falle eines Widerrufs besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    • Diese Klage hat aufschiebende Wirkung (§ 73b Abs. 7 AsylG i. V. m. § 75 AsylG), sodass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung keine Abschiebung erfolgen darf.

    • Der Aufenthalt in Deutschland bleibt während dieses Zeitraums erlaubt, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis formal abgelaufen ist, sofern eine Verlängerung rechtzeitig beantragt wurde (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

  • Was im schlimmsten Fall passieren kann

    • Wenn auch eine Klage gegen den Widerruf erfolglos bleibt und weder subsidiärer Schutz noch ein Abschiebungsverbot festgestellt wird, wird die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert.

    • In diesem Fall droht die Ausreisepflicht. Kann diese nicht erfüllt werden, etwa weil keine Rückführung nach Syrien möglich ist, kann es zu einer Duldung oder zur Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung kommen.

    • Theoretisch kann dann auch eine Abschiebung drohen, falls die politische Lage Abschiebungen nach Syrien wieder ermöglicht – was derzeit allerdings nicht absehbar ist.

  • Auswirkungen auf Familienangehörige

    • Ein Widerruf der Flüchtlingseigenschaft kann auch Folgen für Familienangehörige haben, die ihren Aufenthalt über das Familienasyl oder den Familiennachzug ableiten.

    • Auch hier können Widerrufsverfahren eingeleitet werden.

    • Daher sollten sich Betroffene frühzeitig rechtlich beraten lassen, um für sich und ihre Familie Sicherheit zu schaffen.

Lassen Sie sich jetzt individuell beraten! Ich als Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht prüfe Ihre persönliche Situation und unterstütze Sie dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – ich berate Sie diskret, kompetent und zielgerichtet.

Subsidiärer Schutz für syrische Flüchtlinge in Deutschland: Welche Risiken bestehen nach dem Fall des Assad-Regimes?

Nach dem Sturz des Assad-Regimes fragen sich viele syrische Geflüchtete in Deutschland, welche Auswirkungen die politischen Veränderungen in Syrien auf ihren subsidiären Schutzstatus und ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben.

  • Widerruf des subsidiären Schutzstatus: Wann ist das möglich?

    • Ähnlich wie bei anerkannten Flüchtlingen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Personen mit subsidiärem Schutz ein Widerrufsverfahren einleiten.

    • Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Lage in Syrien wesentlich und dauerhaft verändert hat (§ 73 Abs. 2 AsylG).

    • Es muss ausgeschlossen sein, dass eine Rückkehr nach Syrien zu einem ernsthaften Schaden führt.

  • Der Sturz Assads allein reicht nach aktueller Rechtslage derzeit nicht aus, um einen Widerruf zu rechtfertigen.

    • Die Situation vor Ort bleibt instabil und unübersichtlich.

    • Aus diesem Grund sind baldige oder massenhafte Widerrufsverfahren aktuell nicht zu erwarten.

  • Wann müssen subsidiär Geschützte mit Widerrufsverfahren rechnen?

    • Sollte sich die Lage in Syrien in Zukunft stabilisieren, müssen subsidiär Schutzberechtigte damit rechnen, dass das BAMF verstärkt Widerrufsprüfungen einleiten könnte.

    • Ob dies flächendeckend oder nur in Einzelfällen geschieht, ist derzeit noch unklar.

    • Deshalb empfehle ich, sich frühzeitig individuell rechtlich beraten zu lassen.

    • So lässt sich klären, ob bereits jetzt die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis oder einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erfüllt sind – etwa durch qualifizierte Beschäftigung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

  • Post vom BAMF: Was tun bei einem angekündigten Widerruf?

    • Erhalten subsidiär Geschützte ein Schreiben vom BAMF mit der Ankündigung eines Widerrufsverfahrens, besteht kein Grund zur Panik.

    • In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat eine Stellungnahme abzugeben (§ 73b Abs. 6 AsylG).

    • Diese Frist sollte unbedingt genutzt werden, um fundiert auf die Bedenken des BAMF zu reagieren – idealerweise mit Unterstützung eines Rechtsanwalts für Asyl- und Aufenthaltsrecht.

    • Selbst wenn der Widerruf des subsidiären Schutzes durch das BAMF erfolgt, muss weiterhin geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot bestehen (§ 73b Abs. 2 Satz 2 AsylG).

    • In Anbetracht der katastrophalen humanitären Situation in Syrien dürfte für viele Betroffene zumindest ein Abschiebungsverbot ausgesprochen werden müssen.

  • Ein Widerruf des Schutzstatus bedeutet nicht das Ende des Aufenthaltsrechts

    • Ein Widerruf des subsidiären Schutzes führt nicht automatisch zur Ausreisepflicht.

    • Oft wird ein Abschiebungsverbot festgestellt, das weiterhin einen legalen Aufenthalt in Deutschland berechtigt.

    • Anderenfalls ist zu prüfen, ob asylunabhängige Aufenthaltsrechte in Frage kommen.

  • Wichtig: Auswirkungen auf den Familiennachzug

    • Ein Widerruf des subsidiären Schutzes kann auch Folgen für Familienangehörige haben.

    • Wer seinen Aufenthaltstitel über Familienasyl oder den Familiennachzug erhalten hat, muss mit einem eigenständigen Widerrufsverfahren rechnen, sobald der Schutzstatus des Stammberechtigten widerrufen wird.

    • Deshalb sollte bei jeder Beratung auch die Situation der Familienmitglieder berücksichtigt werden.

  • Rechtsmittel gegen den Widerruf: Klage und aufschiebende Wirkung

    • Im Falle eines Widerrufsbescheids besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

    • Eine solche Klage hat aufschiebende Wirkung (§ 73b Abs. 7 AsylG i. V. m. § 75 AsylG).

    • Das bedeutet: Bis zur gerichtlichen Entscheidung bleibt der Aufenthalt in Deutschland rechtlich gesichert, selbst wenn die Aufenthaltserlaubnis formal abgelaufen ist, solange rechtzeitig die Verlängerung beantragt wurde (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Ein Rückfall in eine Duldung ist in diesem Stadium nicht zu befürchten.

  • Worst-Case-Szenario: Was passiert, wenn alle Rechtsmittel scheitern?

    • Sollte die Klage erfolglos bleiben und das BAMF weder subsidiären Schutz noch ein Abschiebungsverbot feststellen, endet die Aufenthaltserlaubnis mit ihrem Ablauf.

    • In diesem Fall droht die Ausreisepflicht. Können die Betroffenen nicht freiwillig ausreisen, könnte es zur Ausstellung einer Duldung kommen.

    • Theoretisch wäre dann eine Abschiebung möglich, sofern diese nach Syrien überhaupt durchführbar wäre – was momentan schwer einzuschätzen ist.

  • Unabhängig vom aktuellen Schutzstatus sollten subsidiär Geschützte aktiv daran arbeiten, ihre Perspektive in Deutschland langfristig abzusichern. Dazu gehören insbesondere:

    • Der Erwerb der deutschen Sprache

    • Der Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums

    • Die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung

    • Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind

    • Diese Schritte erhöhen die Chancen auf einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel und können eine langfristige Bleibeperspektive in Deutschland sichern – auch bei negativen Entscheidungen im Widerrufsverfahren.

Erhalten Sie jetzt eine individuelle Beratung! Ich als Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht prüfe Ihre persönliche Situation und unterstütze Sie dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – ich berate Sie diskret, kompetent und zielgerichtet.

Syrische Geflüchtete mit Abschiebungsverbot und Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG: Wie ich Ihren Aufenthalt langfristig sichern kann.

Zusätzlich zur Flüchtlingsanerkennung und der Zuerkennung des subsidiären Schutzes verfügen einige syrische Geflüchtete in Deutschland über eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz. Diese wird erteilt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebungsverbot festgestellt hat. Die Rechtslage für diese Gruppe ist komplex, und es existieren verschiedene Konstellationen: Einige Syrer haben ein Abschiebungsverbot speziell in Bezug auf Syrien, während anderen ein solches in Bezug auf einen anderen europäischen Staat gewährt wurde, in dem ihnen zuvor beispielsweise internationaler Schutz zuerkannt wurde.

  • Warum jetzt handeln? Eine frühzeitige Beratung zur Aufenthaltsabsicherung ist von entscheidender Bedeutung.

    • Auch für Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbots ist es ratsam, sich frühzeitig um eine langfristige Sicherung des Aufenthalts in Deutschland zu bemühen.

    • Ein Abschiebungsverbot stellt häufig nur eine befristete Lösung dar und kann gegebenenfalls durch das BAMF überprüft und widerrufen werden – insbesondere, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland oder in den vom Abschiebungsverbot betroffenen Ländern ändern.

    • Daher sollten Betroffene überprüfen lassen, ob sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis bereits erfüllen oder in naher Zukunft erfüllen könnten.

    • Die Niederlassungserlaubnis bietet einen unbefristeten Aufenthaltstitel und damit deutlich mehr Sicherheit und Planungsperspektive – unabhängig von der ursprünglichen Schutzgewährung.

  • Alternative Wege zu einem gesicherten Aufenthalt in Deutschland

    • Wer derzeit noch nicht die Anforderungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt, sollte dennoch aktiv werden.

    • Bereits eine qualifizierte Berufsausbildung oder eine feste Anstellung in einem qualifizierten Beruf können Möglichkeiten eröffnen, eine vom Abschiebungsverbot unabhängige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

    • Diese Titel können etwa aufgrund von Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a oder § 18b AufenthG) oder durch besondere Integrationsleistungen erteilt werden.

  • Was geschieht im Falle eines Widerrufs?

    • Falls das BAMF in Zukunft entscheiden sollte, dass die Voraussetzungen für das Abschiebungsverbot nicht mehr gegeben sind, droht der Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG.

    • Betroffene Personen sollten daher frühzeitig alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unabhängige Aufenthaltstitel zu sichern.

    • Dies gilt umso mehr für Familien, deren Angehörige über den Schutzstatus oder das Abschiebungsverbot des Stammberechtigten abgeleitet wurden.

    • Auch in diesen Fällen könnte es zu Folgeentscheidungen kommen.

Als Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Aufenthaltsperspektive langfristig zu sichern. Ich prüfe Ihre individuelle Situation, zeige Ihnen konkrete Wege zur Niederlassungserlaubnis oder einer unabhängigen Aufenthaltserlaubnis auf und begleite Sie in allen Verfahren – vom behördlichen Antrag bis hin zur notfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sicherstellung des Aufenthalts für syrische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 oder 2 AufenthG (Landes- oder Bundesaufnahmeprogramme)

Eine Vielzahl syrischer Geflüchteter in Deutschland verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 oder 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Aufenthaltstitel basieren auf Bundes- oder Landesaufnahmeprogrammen, die humanitären Schutz für syrische Flüchtlinge bieten.

  • Keine akute Gefahr für die Aufenthaltserlaubnis – jedoch Handlungsbedarf bei Verlängerung

    • Angesichts der nach wie vor katastrophalen humanitären Lage in Syrien besteht aktuell keine unmittelbare Gefahr, dass die Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einem Status nach den Bundes- oder Landesaufnahmeprogrammen nicht verlängert wird.

    • Dennoch ist ungewiss, wie sich die Situation bei zukünftigen Verlängerungsanträgen entwickeln könnte.

  • Wichtig: Auch bei unsicheren politischen Entwicklungen sollten betroffene Personen rechtzeitig ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einreichen – idealerweise mehrere Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

    • Wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wird, bleibt der Aufenthalt auch nach Ablauf der ursprünglichen Erlaubnis rechtlich abgesichert, da eine sogenannte Fiktionswirkung eintritt (§ 81 Abs. 4 und 5 AufenthG).

    • In dieser Phase stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus, die den weiteren Aufenthalt sichert.

    • Ein Rückfall in die Duldung oder sogar die Ausreisepflicht wird so verhindert.

  • Falls die Ausländerbehörde bei der Antragstellung andeutet, dass sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglicherweise nicht gewähren möchte, sollten Sie unverzüglich eine individuelle Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Beratung kann geprüft werden:

    • Ob weiterhin humanitäre Gründe im Sinne des Aufnahmeprogramms gegeben sind

    • Ob ein Wechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel möglich ist, zum Beispiel zu einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Beschäftigung oder Ausbildung

    • Welche Voraussetzungen dafür noch erfüllt werden müssen

  • Wer durch gute Integration, eine qualifizierte Berufsausbildung oder als Fachkraft tätig ist, kann sich oftmals von der unsicheren Lage im Herkunftsland unabhängig machen und eine asylunabhängige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Verlust des Aufenthaltstitels ohne rechtzeitige Verlängerung: Diese Risiken bestehen

    • Wird der Verlängerungsantrag nicht fristgerecht gestellt, droht nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die Ausreisepflicht.

    • In diesem Fall bleibt lediglich eine Duldung, und im schlimmsten Fall könnte eine Abschiebung erfolgen, sollte eine politische Möglichkeit zur Abschiebung nach Syrien bestehen.

    • Obwohl es in Härtefällen die Möglichkeit gibt, dass die Ausländerbehörde die Fortgeltungswirkung der Aufenthaltserlaubnis trotz verspätetem Verlängerungsantrag anordnet (§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG), sollten Betroffene dieses Risiko nicht eingehen.

  • Wenn die Behörde den Antrag ablehnt: Welche Rechte haben Betroffene?

    • Bevor die Ausländerbehörde eine Entscheidung über die Ablehnung der Verlängerung trifft, müssen Betroffene angehört werden (§ 77 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 28 Abs. 1 VwVfG).

    • Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine fundierte Rechtsberatung unverzichtbar, um rechtzeitig Argumente vorzubringen und mögliche Alternativen aufzuzeigen.

    • Wird die Verlängerung dennoch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

    • Allerdings hat eine solche Klage keine aufschiebende Wirkung (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

    • Das bedeutet: Während des Gerichtsverfahrens droht der Rückfall in die Duldung – im Extremfall sogar die Abschiebung, sofern diese politisch und tatsächlich durchführbar ist.

Mein Angebot als Rechtsanwalt für Asyl- und Ausländerrecht umfasst die Unterstützung bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 AufenthG. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich, welche alternativen Aufenthaltstitel in Ihrem Fall infrage kommen. Ich begleite Sie kompetent und diskret im Verwaltungsverfahren und – falls erforderlich – auch im Klageverfahren.

Syrische Geflüchtete mit Duldung: Welche Veränderungen jetzt möglich sind – und was ich Ihnen empfehlen kann

Syrer, die in Deutschland derzeit lediglich eine Duldung besitzen, befinden sich in einer rechtlichen Unsicherheit. Eine Duldung bedeutet, dass die betreffende Person ausreisepflichtig ist, jedoch die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde. Für viele syrische Geflüchtete war dieser Status über Jahre hinweg relativ stabil, da aufgrund der gefährlichen Sicherheitslage in Syrien keine Abschiebungen stattfanden. Mit dem möglichen Ende des Assad-Regimes könnte sich dies jedoch in Zukunft ändern.

  • Ob, wann und in welchem Umfang Abschiebungen nach Syrien wieder realisierbar sind, ist derzeit unklar.

    • Obwohl die politische Diskussion über Rückführungen bereits begonnen hat, ist die tatsächliche Umsetzung äußerst komplex.

    • Zusätzlich zu den politischen Entscheidungen hängt die Möglichkeit einer Abschiebung stark von den individuellen Umständen ab.

    • Die Einführung von schnellen oder massenhaft durchgeführten Abschiebungen erscheint derzeit eher unwahrscheinlich, kann jedoch langfristig nicht ausgeschlossen werden.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Beispiele hierfür sind:

    • Gute Integration in Deutschland (z. B. Sprachkenntnisse, Arbeitsaufnahme)

    • Beginn oder erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung

    • Beschäftigung als Fachkraft in einem qualifizierten Beruf

    • Langjähriger Aufenthalt in Deutschland mit nachweisbaren Integrationsleistungen

  • Da jede Lebenssituation individuell ist, ist eine persönliche Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Asyl- und Ausländerrecht von entscheidender Bedeutung.

    • Gemeinsam kann ich klären, welche Möglichkeiten bestehen, um von einer Duldung zu einer Aufenthaltserlaubnis zu wechseln und somit die Ausreisepflicht dauerhaft zu beenden.

    • Eine persönliche Perspektive auf ein sicheres und legales Leben in Deutschland hängt oft davon ab, frühzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen.

    • Insbesondere im Hinblick auf mögliche politische Veränderungen empfehle ich, nicht abzuwarten, sondern aktiv zu werden.

Ich als Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht unterstütze Sie dabei, Ihre Aufenthaltssituation zu klären und prüfe, ob ein Wechsel von der Duldung in einen Aufenthaltstitel möglich ist. Ich begleite Sie kompetent durch das gesamte Verfahren und setze mich dafür ein, dass Sie eine realistische Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Familiennachzug für syrische Geflüchtete – Meine Rechte und Möglichkeiten

Die gegenwärtigen politischen Entwicklungen in Syrien haben keine direkten Auswirkungen auf den Familiennachzug nach Deutschland.

  • Syrer mit anerkanntem Schutzstatus in Deutschland haben weiterhin die gesetzlichen Ansprüche auf Familienzusammenführung, wie sie bislang bestanden.

  • Dennoch stellt der Familiennachzug für viele Betroffene eine erhebliche Herausforderung dar: lange Wartezeiten, bürokratische Hürden und unsichere Verfahren erschweren es, Angehörige sicher nach Deutschland zu bringen.

  • Insbesondere bei laufenden oder drohenden Widerrufsverfahren kann die unklare Rechtslage den Familiennachzug zusätzlich gefährden.

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