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Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Sie warten seit Monaten auf eine Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag – und nichts passiert? Diese belastende Situation betrifft nicht nur Sie als Antragstellerin oder Antragsteller, sondern oft Ihre gesamte Familie. Ohne eine Reaktion der Ausländerbehörde bleiben zentrale Lebensbereiche wie Familiennachzug, berufliche Entwicklung oder Reisen ins Ausland in der Schwebe.
Gerade auch bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft ziehen sich Verfahren oft über Monate hin – ohne Rückmeldung. Das führt zu großer Unsicherheit und psychischer Belastung.
Doch das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Bleibt die Entscheidung der Behörde länger als drei Monate aus, haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einzureichen.Lange Bearbeitungszeiten bei Einbürgerung, Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis sind keine Seltenheit – aber sie dürfen nicht zur dauerhaften Belastung werden. Wenn wochenlang oder sogar monatelang keine Antwort erfolgt, geht es längst nicht mehr nur um Formalitäten – sondern um Ihre Lebensplanung.
Viele Betroffene erleben in dieser Zeit Frustration, Unsicherheit, Angst – insbesondere, wenn es bereits schlechte Erfahrungen mit der Behörde gab.
Dabei gilt rechtlich klar: Sie haben Anspruch auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist.
Verstreichen mehr als drei Monate ohne eine Rückmeldung, können Sie mit anwaltlicher Unterstützung eine Untätigkeitsklage einreichen. SZ Legal steht Ihnen hierbei zur Seite – von der Prüfung der Erfolgsaussichten bis zur professionellen Einreichung Ihrer Klage beim Verwaltungsgericht.
Anträge auf Einbürgerung oder Aufenthaltserlaubnis bleiben bei vielen Behörden über Monate unbeantwortet. Die Gründe? Oft Überlastung, Personalmangel oder interne Abläufe – doch diese sind kein rechtlich zulässiger Grund für eine Verzögerung.
Gerichte bestätigen diese Auffassung:
SZ Legal unterstützt Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen, wenn die Behörde sich nicht bewegt.
Die Untätigkeitsklage ist ein wirksames Instrument für Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Verfahren bei der Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde nicht bearbeitet wird. Sie ist in § 75 VwGO geregelt und zielt darauf ab, die Behörde zu einer Entscheidung zu verpflichten.
Typische Anwendungsfälle:
Die Klage sorgt dafür, dass sich die Behörde mit Ihrem Antrag befassen muss. Gründe wie Personalmangel zählen dabei nicht als Entschuldigung.
Rechtsanwältin Sandra Zimmerling sorgt für eine zielführende Vorbereitung Ihrer Klage, minimiert Risiken und erhöht Ihre Erfolgsaussichten.Damit eine Untätigkeitsklage zulässig ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Wurde bereits entschieden, erledigt sich die Klage automatisch – das Gericht entscheidet dann nur noch über die Kosten.
SZ Legal prüft für Sie im Vorfeld, ob die Voraussetzungen vorliegen, und begleitet Sie rechtssicher durch das Verfahren.
Auch wenn eine Untätigkeitsklage theoretisch ohne Anwalt möglich ist – in der Praxis empfiehlt sich anwaltliche Begleitung dringend.
Rechtsanwältin Sandra Zimmerling:
So vermeiden Sie unnötige Kosten und gewinnen Klarheit über Ihre nächsten Schritte.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – dieser beträgt bei Einbürgerungsverfahren regelmäßig 10.000 Euro, was zu 798 Euro Gerichtskosten führt. Sind weitere Familienmitglieder beteiligt, steigt der Streitwert entsprechend.
Zusätzlich entstehen Anwaltskosten – entweder auf Basis einer Honorarvereinbarung oder nach der gesetzlichen Vergütung.
Gut zu wissen: Ist Ihre Klage erfolgreich, muss die Behörde in der Regel die Kosten tragen – sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten, soweit sie der gesetzlichen Gebühr entsprechen.
SZ Legal informiert Sie vorab transparent über alle Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten – damit Sie rechtssicher entscheiden können.
Die monatelange Untätigkeit der Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde ist kein Zustand, den Sie einfach hinnehmen müssen. Ob bei Einbürgerung, Aufenthalt oder Widerspruch – mit der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO haben Sie ein wirksames Mittel in der Hand, um Bewegung ins Verfahren zu bringen.
Rechtsanwältin Sandra Zimmerling berät Sie individuell, prüft Ihre Optionen und übernimmt auf Wunsch die vollständige rechtliche Vertretung – von der anwaltlichen Erinnerung bis zur Klageeinreichung.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung – und sorgen Sie dafür, dass Ihre Rechte nicht länger in der Warteschleife hängen.
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