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Die Niederlassungserlaubnis ist der wichtigste Schritt hin zu einem dauerhaften und rechtlich gesicherten Leben in Deutschland. Sie gewährt Ihnen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und ermöglicht es, ohne zeitliche oder berufliche Einschränkungen zu leben und zu arbeiten. Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sowohl einer abhängigen Beschäftigung nachgehen als auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen – ganz unabhängig von bisherigen Aufenthaltstiteln.
Für viele Antragsteller ist die Niederlassungserlaubnis daher nicht nur ein rechtlicher Meilenstein, sondern auch die Grundlage für langfristige persönliche und berufliche Sicherheit in Deutschland.
Die Niederlassungserlaubnis ist kein einheitlicher Aufenthaltstitel mit identischen Voraussetzungen für alle Antragsteller. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, hängt maßgeblich davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie derzeit besitzen und wie lange Sie sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz – etwa der geklärten Identität und der Erfüllung der Passpflicht – müssen Antragsteller grundsätzlich auch die Anforderungen des § 9 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz erfüllen. Diese betreffen insbesondere die persönliche, wirtschaftliche und integrationsbezogene Situation.
Hierzu zählen vor allem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ein gesicherter Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Wohnraums, eine ausreichende Altersvorsorge sowie das Fehlen von Gründen, die der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen. Darüber hinaus werden ausreichende Deutschkenntnisse und grundlegende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vorausgesetzt.
Für bestimmte Personengruppen gelten jedoch erleichterte Voraussetzungen. Dies betrifft unter anderem Fachkräfte – insbesondere Inhaber einer Blauen Karte EU –, Ehepartner und Kinder deutscher Staatsangehöriger sowie Ehepartner von Ausländern, die bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind. Diese Sonderregelungen ermöglichen häufig einen deutlich schnelleren Zugang zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Im Folgenden gehen wir detailliert auf die einzelnen Voraussetzungen und möglichen Erleichterungen ein.
Lassen Sie jetzt individuell prüfen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten und wie Sie Ihre Niederlassungserlaubnis rechtssicher und ohne unnötige Verzögerungen beantragen können.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich erforderlich, dass Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Das bedeutet, dass Sie während dieses Zeitraums durchgehend im Besitz eines gültigen befristeten Aufenthaltstitels gewesen sein müssen. Kurzfristige Auslandsaufenthalte, etwa für Urlaube oder Familienbesuche, stehen dem Anspruch nicht entgegen.
Das Aufenthaltsgesetz sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen und verkürzte Fristen vor. In bestimmten Fällen kann die Niederlassungserlaubnis bereits deutlich vor Ablauf der fünf Jahre beantragt werden. Dazu gehören insbesondere:
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie grundsätzlich nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen eigenständig sichern können. Nach § 2 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn er einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann.
Bestimmte staatliche Leistungen gelten dabei nicht als schädlich für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Dazu gehören insbesondere:
Das Aufenthaltsgesetz sieht auch bei der Sicherung des Lebensunterhaltes Ausnahmen und Sonderregelungen vor. Erleichterte Voraussetzungen gelten unter anderem für:
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes gehört auch der Nachweis über ausreichend großen Wohnraum. Maßgeblich sind:
Starten Sie jetzt Ihre individuelle Prüfung zur Niederlassungserlaubnis und erfahren Sie, ob Ihr Lebensunterhalt und Ihr Wohnraum den entscheidenden Anforderungen bereits genügen.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie nicht nur Ihren aktuellen Lebensunterhalt sichern können, sondern auch nachweisen, dass Ihre finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet ist. Die Altersvorsorge ist damit ein fester Bestandteil der gesetzlichen Voraussetzungen. Der Nachweis gilt in der Regel als erbracht, wenn Sie mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Als gleichwertig anerkannt werden auch private Rentenversicherungen oder sonstige vergleichbare Versorgungsansprüche, etwa aus berufsständischen Versorgungssystemen. Wenn Sie aufgrund besonderer Regelungen Ihre Niederlassungserlaubnis bereits vor Ablauf von fünf Jahren beantragen können, zum Beispiel als Fachkraft oder Inhaber einer Blauen Karte EU, müssen Sie in der Regel auch nur für diesen kürzeren Zeitraum Rentenbeiträge nachweisen. Sollten Sie unsicher sein, wie viele Monate bereits angerechnet wurden, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf anfordern. Dieser wird gesetzlich Versicherten regelmäßig übersandt und wird von den Ausländerbehörden als vollwertiger Nachweis anerkannt. Für verheiratete Paare gilt zudem eine wichtige Erleichterung: Es kann ausreichen, wenn nur ein Ehepartner über eine ausreichende Altersvorsorge verfügt, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
Machen Sie jetzt eine Prüfung der Vorsorge für Ihre Niederlassungserlaubnis und erfahren Sie, ob Ihre bisherigen Rentenbeiträge bereits ausreichen oder welche Alternativen in Ihrem Fall möglich sind.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Sprachkenntnisse sind ein zentrales Element der Integration in das gesellschaftliche und berufliche Leben in Deutschland. Gesetzlich wird hierfür grundsätzlich ein Sprachniveau von B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt.
Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Häufig wird das Sprachniveau durch den Deutschtest für Zuwanderer erbracht, der als Abschlussprüfung des Sprachkurses im Rahmen des Integrationskurses dient. Wer einen offiziellen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat, verfügt in der Regel bereits über den notwendigen Nachweis.
Ein gesondertes Sprachzertifikat ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. Der Nachweis gilt auch dann als erbracht, wenn Sie
einen deutschen Hochschulabschluss erworben haben,
mindestens vier Jahre erfolgreich eine deutsche Schule besucht haben,
einen deutschen Schulabschluss besitzen oder
nach der zehnten Klasse erfolgreich auf eine weiterführende Schule versetzt wurden.
Darüber hinaus sieht das Aufenthaltsgesetz in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen reduzierte Anforderungen oder vollständige Ausnahmen von der Nachweispflicht vor. Dies betrifft unter anderem
Inhaber einer Blauen Karte EU, bei denen ein Sprachniveau von A1 ausreichend ist,
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen Deutschkenntnisse auf A2-Niveau genügen,
Personen mit geringem Integrationsbedarf, bei denen eine einfache mündliche Verständigung ausreicht,
Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2005 im Besitz eines Aufenthaltstitels waren,
Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen, wenn der Erwerb der Sprache nicht möglich ist,
minderjährige Kinder, die seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besitzen, sowie
Fälle, in denen die Versagung der Niederlassungserlaubnis eine besondere Härte darstellen würde.
Sie sind unsicher, ob Ihre Deutschkenntnisse bereits ausreichen oder ob für Sie eine Ausnahme greift? Lassen Sie jetzt individuell prüfen, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten und wie Sie Ihre Niederlassungserlaubnis sicher vorbereiten können.
Neben ausreichenden Deutschkenntnissen müssen Sie für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der allgemeinen Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Das Gesetz verlangt hierbei ausdrücklich nur grundlegendes Wissen, die Anforderungen sind daher bewusst niedrig angesetzt.
Der Nachweis erfolgt am einfachsten durch einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs. Dieser umfasst sowohl den Sprachtest als auch den Orientierungskurs mit Prüfung. Alternativ können Sie Ihre Kenntnisse auch durch den Test Leben in Deutschland oder einen Einbürgerungstest nachweisen. Beide Prüfungen werden von den Behörden als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Auch ohne gesonderte Prüfung ist ein Nachweis möglich, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen. Diese Abschlüsse ersetzen die gesonderte Kenntnisprüfung vollständig.
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ist kein Nachweis der Grundkenntnisse erforderlich. Dazu zählen unter anderem:
Sie möchten wissen, ob Sie den Test absolvieren müssen oder ob bei Ihnen eine gesetzliche Ausnahme greift? Wir prüfen Ihre Voraussetzungen individuell und zeigen Ihnen den sichersten Weg zur Niederlassungserlaubnis.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist erforderlich, dass keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Aufenthalt nur solchen Personen verfestigt wird, die bereit und geeignet sind, Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland zu sein.
Wann liegt ein entgegenstehender Grund vor?
Folgende Konstellationen werden bei der Entscheidung in der Regel nicht berücksichtigt:
Wahrheitsgemäße Angaben sind zwingend erforderlich
Sie sind unsicher, ob frühere Verurteilungen oder laufende Ermittlungen Ihren Antrag gefährden könnten? Lassen Sie Ihre Situation rechtlich prüfen, damit Sie Klarheit über Ihre Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis ist einer der wichtigsten Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie ermöglicht einen dauerhaften und unbefristeten Aufenthalt, eröffnet den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und schafft die Grundlage für eine spätere Einbürgerung.
Viele Antragsteller stehen jedoch vor umfangreichen rechtlichen Anforderungen, regional unterschiedlichen Verfahrensabläufen und komplexen Nachweispflichten. Genau hier setzen unsere Anwälte für Migrationsrecht an.
Als spezialisierte Kanzlei prüfen wir sorgfältig, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, etwa einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Sprachkenntnisse, Rentenversicherungszeiten oder den Nachweis der Integration in die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung Ihres Antrags, stellen sicher, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden, und begleiten Sie durch das gesamte behördliche Verfahren.
Auch in herausfordernden Konstellationen, etwa bei Vorstrafen, fehlenden Beitragszeiten, familiären Sonderregelungen oder verzögerten Entscheidungen der Ausländerbehörde, stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite. Auf Wunsch prüfen wir zudem Optionen wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU oder die Vorbereitung einer späteren Einbürgerung.
Wenn Sie Ihre Niederlassungserlaubnis ohne Verzögerungen und mit maximaler rechtlicher Sicherheit beantragen möchten, unterstützen unsere Anwälte für Migrationsrecht Sie zuverlässig von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Erteilung.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt und einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
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