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Unbefristet in Deutschland leben: Die Niederlassungserlaubnis im Überblick

Als Fachanwältin für Migrationsrecht stehe ich Ihnen bei jeglichen Fragen rund um Einwanderung, Aufenthalt, Firmengründung oder der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit gern zur Seite.

Unbefristet in Deutschland leben: Die Niederlassungserlaubnis im Überblick

Die Niederlassungserlaubnis ist der wichtigste Schritt hin zu einem dauerhaften und rechtlich gesicherten Leben in Deutschland. Sie gewährt Ihnen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und ermöglicht es, ohne zeitliche oder berufliche Einschränkungen zu leben und zu arbeiten. Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sowohl einer abhängigen Beschäftigung nachgehen als auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen – ganz unabhängig von bisherigen Aufenthaltstiteln.

Für viele Antragsteller ist die Niederlassungserlaubnis daher nicht nur ein rechtlicher Meilenstein, sondern auch die Grundlage für langfristige persönliche und berufliche Sicherheit in Deutschland.

Grundlagen der Niederlassungserlaubnis: Wer kann sie beantragen?

Die Niederlassungserlaubnis ist kein einheitlicher Aufenthaltstitel mit identischen Voraussetzungen für alle Antragsteller. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, hängt maßgeblich davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie derzeit besitzen und wie lange Sie sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz – etwa der geklärten Identität und der Erfüllung der Passpflicht – müssen Antragsteller grundsätzlich auch die Anforderungen des § 9 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz erfüllen. Diese betreffen insbesondere die persönliche, wirtschaftliche und integrationsbezogene Situation.

Hierzu zählen vor allem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ein gesicherter Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Wohnraums, eine ausreichende Altersvorsorge sowie das Fehlen von Gründen, die der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen. Darüber hinaus werden ausreichende Deutschkenntnisse und grundlegende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vorausgesetzt.

Für bestimmte Personengruppen gelten jedoch erleichterte Voraussetzungen. Dies betrifft unter anderem Fachkräfte – insbesondere Inhaber einer Blauen Karte EU –, Ehepartner und Kinder deutscher Staatsangehöriger sowie Ehepartner von Ausländern, die bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind. Diese Sonderregelungen ermöglichen häufig einen deutlich schnelleren Zugang zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.

Im Folgenden gehen wir detailliert auf die einzelnen Voraussetzungen und möglichen Erleichterungen ein.

Lassen Sie jetzt individuell prüfen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten und wie Sie Ihre Niederlassungserlaubnis rechtssicher und ohne unnötige Verzögerungen beantragen können.

Erforderliche Aufenthaltszeiten für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich erforderlich, dass Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. 

Das bedeutet, dass Sie während dieses Zeitraums durchgehend im Besitz eines gültigen befristeten Aufenthaltstitels gewesen sein müssen. Kurzfristige Auslandsaufenthalte, etwa für Urlaube oder Familienbesuche, stehen dem Anspruch nicht entgegen.

Das Aufenthaltsgesetz sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen und verkürzte Fristen vor. In bestimmten Fällen kann die Niederlassungserlaubnis bereits deutlich vor Ablauf der fünf Jahre beantragt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Fachkräfte ohne Blaue Karte EU nach drei Jahren, bei in Deutschland abgeschlossenem Studium oder Berufsausbildung bereits nach zwei Jahren gemäß § 18c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
  • Inhaber einer Blauen Karte EU nach 27 Monaten bei Deutschkenntnissen auf A1 Niveau oder nach 21 Monaten bei Deutschkenntnissen auf B1 Niveau gemäß § 18c Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
  • Ehepartner von Fachkräften mit Niederlassungserlaubnis, wenn eine wöchentliche Beschäftigung von mindestens 20 Stunden besteht, nach drei Jahren gemäß § 9 Absatz 3a Aufenthaltsgesetz
  • Ausländische Beamte nach drei Jahren gemäß § 19c Absatz 4 Satz 3 Aufenthaltsgesetz
  • Selbstständige nach drei Jahren gemäß § 21 Absatz 4 Satz 2 Aufenthaltsgesetz
  • Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger nach drei Jahren gemäß § 28 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
  • Asylberechtigte nach fünf (Sprachkenntnis A2) oder drei (Sprachkenntnis C1) Jahren bei denen auch Zeiten des Asylverfahrens angerechnet werden können gemäß § 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz
Fordern Sie jetzt eine individuelle Einschätzung an, um verbindlich zu klären, ab welchem Zeitpunkt Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können und welche Frist in Ihrem konkreten Fall gilt.

Notwendigkeit eines gesicherten Lebensunterhalts

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie grundsätzlich nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen eigenständig sichern können. Nach § 2 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn er einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann.

Bestimmte staatliche Leistungen gelten dabei nicht als schädlich für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Dazu gehören insbesondere:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld I
  • BAföG
  • Der Bezug dieser Leistungen steht einer Niederlassungserlaubnis daher grundsätzlich nicht entgegen.

Das Aufenthaltsgesetz sieht auch bei der Sicherung des Lebensunterhaltes Ausnahmen und Sonderregelungen vor. Erleichterte Voraussetzungen gelten unter anderem für:

  • Ausländer mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt aus familiären Gründen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden
  • Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger, die in der Regel nur den eigenen Lebensunterhalt sichern müssen
  • Geschiedene Ehepartner von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalts EU, wenn der Lebensunterhalt durch Unterhalt gesichert ist
  • Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung, wenn eine eigenständige Sicherung nicht möglich ist
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach fünf Jahren Aufenthalt mit überwiegend gesichertem Lebensunterhalt
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren Aufenthalt mit Sprachkenntnissen auf C1 Niveau und weit überwiegend gesichertem Lebensunterhalt

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes gehört auch der Nachweis über ausreichend großen Wohnraum. Maßgeblich sind:

  • 12 Quadratmeter pro Person über sechs Jahre
  • 10 Quadratmeter pro Person unter sechs Jahren
  • Kinder unter zwei Jahren werden nicht mitgezählt
  • Nebenräume wie Küche, Bad und WC müssen in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen. 
  • Eine Unterschreitung der errechneten Wohnfläche von etwa zehn Prozent ist in der Regel unproblematisch.

Starten Sie jetzt Ihre individuelle Prüfung zur Niederlassungserlaubnis und erfahren Sie, ob Ihr Lebensunterhalt und Ihr Wohnraum den entscheidenden Anforderungen bereits genügen.

Altersvorsorge als Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie nicht nur Ihren aktuellen Lebensunterhalt sichern können, sondern auch nachweisen, dass Ihre finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet ist. Die Altersvorsorge ist damit ein fester Bestandteil der gesetzlichen Voraussetzungen. Der Nachweis gilt in der Regel als erbracht, wenn Sie mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Als gleichwertig anerkannt werden auch private Rentenversicherungen oder sonstige vergleichbare Versorgungsansprüche, etwa aus berufsständischen Versorgungssystemen. Wenn Sie aufgrund besonderer Regelungen Ihre Niederlassungserlaubnis bereits vor Ablauf von fünf Jahren beantragen können, zum Beispiel als Fachkraft oder Inhaber einer Blauen Karte EU, müssen Sie in der Regel auch nur für diesen kürzeren Zeitraum Rentenbeiträge nachweisen. Sollten Sie unsicher sein, wie viele Monate bereits angerechnet wurden, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf anfordern. Dieser wird gesetzlich Versicherten regelmäßig übersandt und wird von den Ausländerbehörden als vollwertiger Nachweis anerkannt. Für verheiratete Paare gilt zudem eine wichtige Erleichterung: Es kann ausreichen, wenn nur ein Ehepartner über eine ausreichende Altersvorsorge verfügt, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Machen Sie jetzt eine Prüfung der Vorsorge für Ihre Niederlassungserlaubnis und erfahren Sie, ob Ihre bisherigen Rentenbeiträge bereits ausreichen oder welche Alternativen in Ihrem Fall möglich sind.

Diese Sprachkenntnisse sind Voraussetzung

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Sprachkenntnisse sind ein zentrales Element der Integration in das gesellschaftliche und berufliche Leben in Deutschland. Gesetzlich wird hierfür grundsätzlich ein Sprachniveau von B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt.

Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Häufig wird das Sprachniveau durch den Deutschtest für Zuwanderer erbracht, der als Abschlussprüfung des Sprachkurses im Rahmen des Integrationskurses dient. Wer einen offiziellen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat, verfügt in der Regel bereits über den notwendigen Nachweis.

Ein gesondertes Sprachzertifikat ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. Der Nachweis gilt auch dann als erbracht, wenn Sie

  • einen deutschen Hochschulabschluss erworben haben,

  • mindestens vier Jahre erfolgreich eine deutsche Schule besucht haben,

  • einen deutschen Schulabschluss besitzen oder

  • nach der zehnten Klasse erfolgreich auf eine weiterführende Schule versetzt wurden.

Darüber hinaus sieht das Aufenthaltsgesetz in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen reduzierte Anforderungen oder vollständige Ausnahmen von der Nachweispflicht vor. Dies betrifft unter anderem

  • Inhaber einer Blauen Karte EU, bei denen ein Sprachniveau von A1 ausreichend ist,

  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen Deutschkenntnisse auf A2-Niveau genügen,

  • Personen mit geringem Integrationsbedarf, bei denen eine einfache mündliche Verständigung ausreicht,

  • Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2005 im Besitz eines Aufenthaltstitels waren,

  • Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen, wenn der Erwerb der Sprache nicht möglich ist,

  • minderjährige Kinder, die seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besitzen, sowie

  • Fälle, in denen die Versagung der Niederlassungserlaubnis eine besondere Härte darstellen würde.

Sie sind unsicher, ob Ihre Deutschkenntnisse bereits ausreichen oder ob für Sie eine Ausnahme greift? Lassen Sie jetzt individuell prüfen, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten und wie Sie Ihre Niederlassungserlaubnis sicher vorbereiten können.

Welche Kenntnisse über Deutschland für die Niederlassungserlaubnis erforderlich sind

Neben ausreichenden Deutschkenntnissen müssen Sie für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der allgemeinen Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Das Gesetz verlangt hierbei ausdrücklich nur grundlegendes Wissen, die Anforderungen sind daher bewusst niedrig angesetzt.

Der Nachweis erfolgt am einfachsten durch einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs. Dieser umfasst sowohl den Sprachtest als auch den Orientierungskurs mit Prüfung. Alternativ können Sie Ihre Kenntnisse auch durch den Test Leben in Deutschland oder einen Einbürgerungstest nachweisen. Beide Prüfungen werden von den Behörden als gleichwertiger Nachweis anerkannt.

Auch ohne gesonderte Prüfung ist ein Nachweis möglich, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen. Diese Abschlüsse ersetzen die gesonderte Kenntnisprüfung vollständig.

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ist kein Nachweis der Grundkenntnisse erforderlich. Dazu zählen unter anderem:

  • Personen mit erkennbar geringem Integrationsbedarf, bei denen eine Teilnahme am Integrationskurs unmöglich oder unzumutbar ist
  • Personen, die bereits vor dem 01. Januar 2005 im Besitz eines Aufenthaltstitels waren
  • Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung, wenn ein Erwerb der Kenntnisse nicht möglich ist
  • Minderjährige Kinder, die mit dem 16. Lebensjahr bereits seit fünf Jahren über eine familiäre Aufenthaltserlaubnis verfügen
  • Volljährige mit Sprachniveau B1, die bereits als Kind eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten haben
  • Fälle, in denen die Versagung der Niederlassungserlaubnis eine besondere Härte darstellen würde

Sie möchten wissen, ob Sie den Test absolvieren müssen oder ob bei Ihnen eine gesetzliche Ausnahme greift? Wir prüfen Ihre Voraussetzungen individuell und zeigen Ihnen den sichersten Weg zur Niederlassungserlaubnis.

Wann Straftaten die Niederlassungserlaubnis gefährden können

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist erforderlich, dass keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Aufenthalt nur solchen Personen verfestigt wird, die bereit und geeignet sind, Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland zu sein.

Wann liegt ein entgegenstehender Grund vor?

Einfache Ordnungswidrigkeiten, wie ein Strafzettel wegen Falschparkens, stehen einer Niederlassungserlaubnis nicht entgegen. Auch geringfügige strafrechtliche Verurteilungen bleiben oft ohne Einfluss. Eine Niederlassungserlaubnis kommt jedoch nicht in Betracht, wenn erhebliche Straftaten begangen wurden, etwa schwere Gewalt- oder Kapitaldelikte.

Folgende Konstellationen werden bei der Entscheidung in der Regel nicht berücksichtigt:

  • Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährung erlassen wurden
  • Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen
Wichtig ist: Eine Verurteilung im Ausland wird grundsätzlich ebenso bewertet wie eine Verurteilung in Deutschland, sofern das zugrunde liegende Verhalten auch nach deutschem Recht strafbar wäre und das Verfahren rechtsstaatlichen Standards entspricht.

Wahrheitsgemäße Angaben sind zwingend erforderlich

Sie müssen bei der Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis alle Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren vollständig und korrekt angeben. 
Falsche Angaben stellen selbst eine Straftat dar und können das Verfahren erheblich gefährden. Wenn gegen Sie ermittelt wird oder ein Verfahren anhängig ist, wird die Entscheidung über Ihren Antrag in der Regel bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

Sie sind unsicher, ob frühere Verurteilungen oder laufende Ermittlungen Ihren Antrag gefährden könnten? Lassen Sie Ihre Situation rechtlich prüfen, damit Sie Klarheit über Ihre Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Niederlassungserlaubnis in Deutschland: Kompetente Unterstützung durch erfahrene Anwälte für Migrationsrecht

Die Niederlassungserlaubnis ist einer der wichtigsten Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie ermöglicht einen dauerhaften und unbefristeten Aufenthalt, eröffnet den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und schafft die Grundlage für eine spätere Einbürgerung. 

Viele Antragsteller stehen jedoch vor umfangreichen rechtlichen Anforderungen, regional unterschiedlichen Verfahrensabläufen und komplexen Nachweispflichten. Genau hier setzen unsere Anwälte für Migrationsrecht an.

Als spezialisierte Kanzlei prüfen wir sorgfältig, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, etwa einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Sprachkenntnisse, Rentenversicherungszeiten oder den Nachweis der Integration in die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung. 

Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung Ihres Antrags, stellen sicher, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden, und begleiten Sie durch das gesamte behördliche Verfahren.

Auch in herausfordernden Konstellationen, etwa bei Vorstrafen, fehlenden Beitragszeiten, familiären Sonderregelungen oder verzögerten Entscheidungen der Ausländerbehörde, stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite. Auf Wunsch prüfen wir zudem Optionen wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU oder die Vorbereitung einer späteren Einbürgerung.

Wenn Sie Ihre Niederlassungserlaubnis ohne Verzögerungen und mit maximaler rechtlicher Sicherheit beantragen möchten, unterstützen unsere Anwälte für Migrationsrecht Sie zuverlässig von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Erteilung.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt und einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel, die die gesetzlichen Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und Altersvorsorge erfüllen.
Grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Für Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte EU oder Familienangehörige gelten verkürzte Fristen.
Sie bietet dauerhafte Sicherheit, erlaubt jede Form der Erwerbstätigkeit, schützt vor dem Verlust des Aufenthalts bei Jobwechsel und ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Einbürgerung.
Der Lebensunterhalt muss ohne Sozialleistungen bestritten werden können. Kindergeld, Elterngeld, BAföG und Arbeitslosengeld I gelten nicht als schädlich.
Kleinere Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen bleiben meist unbeachtet. Schwere Straftaten können die Erteilung jedoch ausschließen. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
Bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort. Die Niederlassungserlaubnis wird ausschließlich auf Antrag erteilt.
Nach Antragstellung prüft die Behörde die Unterlagen, fordert gegebenenfalls Nachweise nach und lädt häufig zu einem persönlichen Termin ein. Anschließend erfolgt die Entscheidung.
Die Bearbeitungsdauer liegt häufig zwischen zwei und sechs Monaten, kann regional aber auch deutlich länger sein.
Ja. Die Niederlassungserlaubnis erlaubt jede Form der Erwerbstätigkeit, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger.

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