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Doppelte Staatsbürgerschaft - rechtssichere Beratung durch Anwälte für Migrationsrecht

Als Fachanwältin für Migrationsrecht stehe ich Ihnen bei jeglichen Fragen rund um Einwanderung, Aufenthalt, Firmengründung oder der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit gern zur Seite.

Doppelte Staatsbürgerschaft: rechtssichere Beratung durch einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht

Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland stellt einen der wichtigsten Fortschritte in der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dar. Für zahlreiche Personen mit internationalem Hintergrund bietet die neue Rechtslage endlich die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten legal zu behalten, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu gefährden. Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht stehe Ihnen kompetent bei allen Fragen zur neuen Gesetzeslage zur Seite und prüfe, ob und unter welchen Bedingungen Sie von den Änderungen profitieren können.

Aktuelle Bestimmungen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland

Um die aktuelle Rechtslage zur doppelten Staatsbürgerschaft richtig einzuordnen, ist es wichtig, einen Blick auf die frühere Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht zu werfen. Bis zum Sommer 2024 galt in Deutschland grundsätzlich der Grundsatz, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollte, musste in den meisten Fällen seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben.

Bereits damals gab es jedoch Ausnahmen, beispielsweise für:

  • Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz,
  • anerkannte Flüchtlinge,
  • sowie Asylberechtigte.

Für die meisten Einbürgerungsbewerber blieb der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland.

Änderung des Gesetzes zur Mehrstaatigkeit 2024

Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Paradigmenwechsel vollzogen. Der bisherige Grundsatz, wonach Einbürgerungswillige ihre frühere Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, wurde vollständig ersetzt. Die Verpflichtung zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ist ohne Ersatz aus dem Einbürgerungsrecht gestrichen worden. Dadurch hat sich das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nachhaltig gewandelt.

Seit dem 27. Juni 2024 gilt daher:

Niemand ist mehr verpflichtet, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun der gesetzliche Regelfall.
Eine Entscheidung zwischen alter und neuer Staatsangehörigkeit ist nicht mehr notwendig.

Diese Reform eröffnet neue Perspektiven für Menschen mit internationalem Lebensbezug. Die Einbürgerung in Deutschland ist dadurch erheblich attraktiver, flexibler und lebensnäher gestaltet worden. Besonders profitieren hiervon Personen, die familiäre Bindungen im Ausland haben, beruflich in mehreren Staaten tätig sind, wirtschaftliche Interessen über Landesgrenzen hinweg verfolgen oder ihre langfristige Lebensplanung zwischen zwei Staaten ausrichten.

Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland stellt einen der wichtigsten Fortschritte in der jüngeren Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dar. Für zahlreiche Personen mit internationalem Hintergrund bietet die neue Rechtslage endlich die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten rechtmäßig zu bewahren, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu gefährden. Ich, als Rechtsanwalt für Migrationsrecht, stehe Ihnen kompetent bei sämtlichen Fragen zur neuen Gesetzeslage zur Seite und prüfe, ob und unter welchen Bedingungen Sie von den Änderungen profitieren können.

Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft: rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Vorteile

Die doppelte Staatsbürgerschaft bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die über den bloßen Besitz zweier Reisepässe hinausgehen. Für Menschen mit internationalem Hintergrund bedeutet sie in erster Linie mehr rechtliche Sicherheit, erweiterte persönliche und berufliche Handlungsmöglichkeiten sowie spürbare Erleichterungen im Alltag. Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate ich umfassend zu den individuellen Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus einer Mehrstaatigkeit ergeben.

Erweiterte politische Mitbestimmung

Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten profitieren von deutlich erweiterten politischen Rechten. Sie haben die Möglichkeit, in beiden Staaten an nationalen und kommunalen Wahlen teilzunehmen. Oft besteht zudem ein Wahlrecht auf europäischer oder regionaler Ebene, sofern dies durch die jeweilige Staatsangehörigkeit vorgesehen ist. In vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, politische Ämter zu übernehmen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht somit eine doppelte politische Mitbestimmung – ein erheblicher Vorteil in demokratischen Systemen.

Umfassende Aufenthalts- und Bewegungsfreiheit

Ein besonders wesentlicher Vorteil ist die uneingeschränkte Aufenthaltsfreiheit in zwei Staaten. Staatsangehörige können jederzeit einreisen, wohnen, arbeiten oder studieren, ohne Visumspflichten oder andere aufenthaltsrechtliche Hürden.
Für deutsche Staatsangehörige kommt zusätzlich hinzu:
– die uneingeschränkte Freizügigkeit im gesamten EU-Binnenmarkt,
– sowie die freie Einreise und Niederlassung in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

In der Praxis bedeutet dies mehr berufliche Optionen, unkomplizierte Familienbesuche, geringeren Verwaltungsaufwand und ein hohes Maß an internationaler Mobilität.

Stärkere rechtliche Absicherung und Schutzrechte

Mehrstaatler verfügen über erweiterte Schutz- und Grundrechte. Dazu gehören unter anderem der Zugang zu staatsbürgerlich geschützten Positionen, verbesserte sozialrechtliche Ansprüche sowie konsularischer Schutz durch mehrere Staaten. Diese vielfältigen Rechtspositionen können insbesondere in internationalen Krisensituationen oder bei komplexen familienrechtlichen Fragestellungen von entscheidender Bedeutung sein.

Gestaltungsfreiheit im Erbrecht

Ein oft unterschätzter Vorteil betrifft das internationale Erbrecht. Personen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit können gemäß Art. 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung festlegen, welches nationale Erbrecht im Todesfall Anwendung finden soll. Dies schafft erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Vermögensnachfolge, sorgt für Rechtssicherheit für Erben und ermöglicht eine strategische Planung grenzüberschreitender Nachlässe. Gerade bei Immobilien oder Vermögenswerten im Ausland stellt dies für viele meiner Mandanten einen entscheidenden Faktor dar.

Die spezifischen Auswirkungen einer doppelten Staatsbürgerschaft sind maßgeblich von dem jeweiligen Herkunftsstaat, Ihrer familiären Situation und Ihrer beruflichen Lebensplanung abhängig. Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht werde Ihre persönlichen Optionen prüfen und aufzeigen, welche Vorteile Sie direkt ausschöpfen können.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung: neue Möglichkeiten seit der Gesetzesreform

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat die Einbürgerung in Deutschland grundlegend neu gestaltet. Ein wesentlicher Fortschritt ist die uneingeschränkte Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Für viele Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dadurch erstmals realisierbar – ohne die bislang zwingend erforderliche Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Wegfall einer zentralen Einbürgerungshürde

Bis zur Gesetzesänderung war der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit für die meisten Einbürgerungsinteressierten eine zwingende Voraussetzung. Genau dieses Erfordernis stellte für zahlreiche gut integrierte Personen ein erhebliches Hindernis dar und führte häufig dazu, dass von einer Antragstellung abgesehen wurde. Mit der neuen Rechtslage wurde diese Voraussetzung ersatzlos gestrichen.

Heute bedeutet das konkret:
– keine Verpflichtung mehr zum Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit,
– rechtssichere Einbürgerung unter Beibehaltung mehrerer Staatsangehörigkeiten,
– einheitliche Voraussetzungen für alle Antragsteller.

Einheitliche Regeln für alle Antragsteller

Die Einbürgerung erfolgt nun nach einheitlichen rechtlichen Maßstäben – unabhängig von der bisherigen Staatsangehörigkeit. Es wird rechtlich nicht mehr zwischen EU-Bürgern, Geflüchteten oder Drittstaatsangehörigen unterschieden. Für alle gilt gleichermaßen: Die Einbürgerung ist möglich, ohne den bisherigen Pass abzugeben. Dies schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit, Transparenz und Gleichbehandlung.

Neue Perspektiven durch die doppelte Staatsbürgerschaft

Durch die neue Rechtslage wird die deutsche Staatsangehörigkeit für viele Menschen erstmals wirklich erreichbar. Besonders profitieren davon langjährig in Deutschland lebende Personen, international tätige Fachkräfte, Familien mit mehrstaatlichem Hintergrund sowie Selbstständige und Unternehmer. Die doppelte Staatsbürgerschaft eröffnet neue berufliche, wirtschaftliche und persönliche Perspektiven, ohne dass bestehende familiäre, kulturelle oder wirtschaftliche Bindungen zum Herkunftsland aufgegeben werden müssen.

Nutzen Sie jetzt die aktuelle Rechtslage für Ihre Einbürgerung. Ich prüfe Ihre Voraussetzungen, übernehme die Antragstellung und begleite Sie zuverlässig bis zum deutschen Pass – lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

Doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt - neue Chancen für Kinder mit internationalem Hintergrund

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat nicht nur Auswirkungen auf die Einbürgerung von Erwachsenen, sondern bietet auch erhebliche Erleichterungen für in Deutschland geborene Kinder. Insbesondere für Familien mit internationalem Hintergrund schafft das neue Gesetz deutlich mehr Rechtssicherheit beim Erwerb und dauerhaften Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Kinder ausländischer Eltern können gemäß § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit bereits bei der Geburt erwerben. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil
– seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und
– über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten viele neugeborene Kinder neben der ausländischen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Parallel dazu vergeben zahlreiche Staaten ihre Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip. Das bedeutet: Kinder erwerben die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern unabhängig vom Geburtsort. In der Praxis führt dies dazu, dass viele in Deutschland geborene Kinder bereits von Geburt an zwei Staatsangehörigkeiten besitzen.

Abschaffung der Optionspflicht – dauerhafter Erhalt beider Staatsangehörigkeiten

Nach der früheren Rechtslage mussten bestimmte Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit sich später zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden (sogenannte Optionspflicht). Diese Regelung betraf insbesondere junge Erwachsene, die nicht dauerhaft in Deutschland aufgewachsen waren.

Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde die Optionspflicht vollständig abgeschafft. Das bedeutet nun:
– Kinder, die in Deutschland geboren wurden und zwei Staatsangehörigkeiten besitzen,
– dürfen beide Staatsangehörigkeiten lebenslang behalten,
– unabhängig davon, ob sie später in Deutschland oder im Ausland aufwachsen.

Vorteile für Familien mit internationalem Hintergrund

Die neue Rechtslage bringt erhebliche Erleichterungen und klare Vorteile:
– dauerhafte Rechtssicherheit beim Erhalt mehrerer Staatsangehörigkeiten,
– deutlich weniger bürokratische Hürden,
– kein Entscheidungszwang mehr im jungen Erwachsenenalter,
– bessere Mobilität sowie langfristige Bildungs- und Zukunftschancen für Kinder.

Für Familien mit internationalem Bezug stellt die Reform einen wichtigen Schritt hin zu mehr Planbarkeit, Gleichbehandlung und einer praxisgerechten Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts dar.

Gewähren Sie Ihrem Kind sämtliche Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft. Ich prüfe Ihre Voraussetzungen, kläre offene Fragen und begleite Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren. Jetzt Beratung anfordern.

Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft auch für deutsche Staatsangehörige aus der Sicht eines Rechtsanwalts.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bringt spürbare Erleichterungen für Einbürgerungsbewerber sowie für in Deutschland geborene Kinder. Auch deutsche Staatsangehörige ziehen erheblichen Nutzen aus der neuen Rechtslage. Für viele Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern oder dort langfristig leben und arbeiten möchten, stellt die nun ausdrücklich erlaubte Mehrstaatigkeit einen entscheidenden Vorteil dar.

Wegfall des bisherigen Verlusttatbestands

Nach der früheren Rechtslage verloren deutsche Staatsangehörige automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie auf eigenen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annahmen – es sei denn, sie hatten zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Dieses Verfahren war mit erheblichem Aufwand und nicht unerheblichen Risiken verbunden und stellte für viele Auswandernde eine echte Hürde dar.

Mit der Reform ist dieser Automatismus vollständig entfallen. Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit führt nun nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Neue Möglichkeiten für Deutsche im Ausland

Deutsche Staatsangehörige können künftig
– die Staatsangehörigkeit ihres neuen Aufenthaltsstaates annehmen,
– ihren deutschen Pass dauerhaft behalten,
– und dies ohne gesondertes Beibehaltungsverfahren und ohne Verlustgefahr.

Insbesondere für Personen mit dauerhaftem oder langfristigem Lebensmittelpunkt im Ausland ergeben sich daraus erhebliche Vorteile. Dazu zählen eine höhere Rechts- und Aufenthaltssicherheit im neuen Heimatstaat, der Zugang zu staatlichen Leistungen und Rechten des jeweiligen Landes, Möglichkeiten zur politischen Teilhabe sowie ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt mit verbesserten Karrierechancen. Gleichzeitig bleiben sämtliche Rechte aus der deutschen Staatsangehörigkeit uneingeschränkt erhalten.

Stärkung von Mobilität und internationaler Handlungsfreiheit

Die Neuregelung stärkt die internationale Mobilität deutscher Staatsbürger erheblich. Sie ermöglicht eine flexible Lebens- und Berufsplanung über Staatsgrenzen hinweg, ohne dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit befürchtet werden muss. Damit trägt die Reform den realen Lebensentwürfen einer zunehmend global vernetzten Gesellschaft Rechnung und schafft ein modernes, lebensnahes Staatsangehörigkeitsrecht.

Durch die doppelte Staatsbürgerschaft eröffnet sich Ihnen eine Vielzahl neuer Freiheiten! Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht prüfe Ihre Optionen, kläre mögliche Risiken und unterstütze Sie rechtssicher beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

Was die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nun für Antragsteller bedeutet

Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber einen grundlegenden Wandel herbeigeführt. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun der gesetzliche Regelfall, und die Einbürgerung in Deutschland wurde insgesamt deutlich vereinfacht. Für viele Menschen ist der deutsche Pass dadurch erstmals realistisch erreichbar – ohne dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren müssen.

Verkürzte Mindestaufenthaltsdauer

Neben der umfassenden Zulassung der Mehrstaatigkeit wurde auch die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung verkürzt. Anstelle der zuvor geltenden acht Jahre genügt in vielen Fällen nun ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren. Mit dieser Anpassung reagiert der Gesetzgeber auf den steigenden Integrationsbedarf von Fachkräften, Familien und dauerhaft in Deutschland lebenden Personen.

Vereinfachtes und attraktiveres Einbürgerungsverfahren

Durch die Reform ist das Einbürgerungsverfahren insgesamt übersichtlicher, rechtssicherer und wesentlich attraktiver für Antragsteller geworden. Die klareren gesetzlichen Vorgaben und der Wegfall früherer Hürden senken die Hemmschwelle zur Antragstellung erheblich.

Anstieg der Einbürgerungsanträge absehbar

Für das Jahr 2025 ist mit einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungsanträge zu rechnen. Die neue Rechtslage wirkt als starker Anreiz für viele bislang zögernde Antragsteller. Gleichzeitig ist bereits abzusehen, dass die Einbürgerungsbehörden durch den erhöhten Andrang stark belastet sein werden.

In der Praxis kann dies zu längeren Bearbeitungszeiten, Verzögerungen bei Terminen, verspäteten Entscheidungen sowie zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit bei der behördlichen Prüfung führen. Vor diesem Hintergrund wird eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung des Einbürgerungsantrags immer wichtiger.

Je früher ich Ihren Antrag professionell vorbereite, desto größer sind Ihre Chancen auf eine schnelle Entscheidung. Ich begleite Sie von der ersten Prüfung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Einbürgerungsverfahrens.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Doppelte Staatsbürgerschaft: professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Migrationsrecht

Die doppelte Staatsbürgerschaft eröffnet neue berufliche, persönliche und rechtliche Möglichkeiten, bringt jedoch für Antragsteller weiterhin komplexe rechtliche Anforderungen mit sich. Auch nach der Gesetzesreform bleibt eine sorgfältige rechtliche Begleitung von entscheidender Bedeutung. Ich unterstütze Sie umfassend im Bereich Migrationsrecht und übernehme Ihr Verfahren von Anfang bis Ende.

  • Ich biete Ihnen eine vollständige anwaltliche Betreuung, insbesondere:

  • Juristische Prüfung Ihrer Voraussetzungen

  • Individuelle Strategie für Einbürgerung oder Mehrstaatigkeit

  • Rechtssichere Antragserstellung und Einreichung

  • Zusammenstellung und Prüfung aller Unterlagen

  • Direkte Kommunikation mit Einbürgerungs- und Ausländerbehörden

  • Begleitung bei Rückfragen, Verzögerungen und Nachforderungen

  • Beratung zu steuerlichen, familiären und erbrechtlichen Folgen

  • Auch bei schwierigen Konstellationen, abgelehnten Anträgen oder langen Bearbeitungszeiten vertrete ich Ihre Interessen konsequent.

Meine Mandanten sind unter anderem: Fachkräfte, Selbstständige, Familien mit internationalem Hintergrund, Deutsche mit Auswanderungsplänen sowie Personen mit komplexem Aufenthaltsstatus.

Mit meiner Unterstützung profitieren Sie von Rechtssicherheit, Zeitersparnis und maximalen Erfolgschancen – ohne formale Fehler oder unnötige Verzögerungen.

Nutzen Sie die neue Rechtslage ohne Risiko. Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht prüfe Ihre individuelle Situation, übernehme Ihr komplettes Verfahren und begleite Sie sicher bis zur erfolgreichen doppelten Staatsbürgerschaft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Seit dem 27. Juni 2024 ist die Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Personen, die sich einbürgern lassen wollen, sind nicht mehr verpflichtet, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Dadurch ist die doppelte Staatsbürgerschaft zur Regel geworden.
Ja. Kinder, die bei ihrer Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erwerben, können diese nun dauerhaft behalten. Die frühere Pflicht zur Entscheidung wurde aufgehoben. Ein Zwang, sich im jungen Erwachsenenalter für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, besteht nicht mehr.
Die reguläre Mindestaufenthaltsdauer beläuft sich nun auf lediglich fünf Jahre.

Die Dauer schwankt erheblich und liegt in der Regel zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten. Aufgrund der neuen Gesetzgebung und eines zu erwartenden Anstiegs an Anträgen könnte es im Jahr 2025 zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.

Ja, steuerliche Verpflichtungen können in mehreren Ländern entstehen. Eine zusätzliche steuerrechtliche Beratung ist häufig ratsam.
Ja. Bei unzureichenden Voraussetzungen, unrichtigen Angaben oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit kann ich eine Ablehnung weiterhin aussprechen.

Eine doppelte Staatsangehörigkeit gestattet die politische Mitgestaltung in zwei Ländern, vereinfacht Reisen und Aufenthalte, verbessert die beruflichen Möglichkeiten und bietet zusätzliche Optionen in der erbrechtlichen Gestaltung. Ich sehe, dass viele Menschen von größerer Flexibilität und rechtlicher Sicherheit profitieren.

Ja, abhängig von den beteiligten Staaten können Verpflichtungen wie Wehrdienst, steuerliche Pflichten oder unterschiedliche Rechtsordnungen von Bedeutung sein. Eine rechtliche Beratung ermöglicht es mir, potenzielle Konflikte frühzeitig zu identifizieren.

Im Falle von Verzögerungen kann ich Akteneinsicht beantragen, Fristen setzen oder prüfen, ob eine Untätigkeitsklage möglich ist. Auf diese Weise lassen sich Verfahren oft beschleunigen oder verbindlich voranbringen.
Die amtlichen Gebühren belaufen sich gegenwärtig in der Regel auf 255 Euro für Erwachsene. Zusätzlich können gegebenenfalls Kosten für Dokumente, Übersetzungen oder erforderliche Nachweise anfallen. Eine rechtliche Unterstützung kann dazu beitragen, teure Fehler zu verhindern.

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