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Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Die Intra-Corporate-Transfer-Karte (ICT-Karte) ist ein wichtiger Aufenthaltstitel im europäischen Aufenthalts- und Migrationsrecht. Sie erlaubt es Unternehmen, qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten zeitlich befristet in eine deutsche oder europäische Niederlassung zu entsenden. Rechtsgrundlage sind insbesondere die Regelungen des § 19 AufenthG. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Verfahren häufig mit rechtlichen Anforderungen, Abstimmungen und Verzögerungsrisiken verbunden ist.
Unsere Rechtsanwälte im Migrationsrecht unterstützen Unternehmen umfassend bei der Planung und Umsetzung von ICT-Verfahren. Von der strukturierten Vorbereitung der Unterlagen über die Antragstellung bis zur Kommunikation mit Behörden begleiten wir den gesamten Prozess. Ziel ist ein reibungsloser, rechtssicherer Transfer, damit internationale Mitarbeitende ihren Einsatz in Deutschland ohne zeitliche Verzögerungen aufnehmen können.
Erfahren Sie, wie wir Ihren Transferprozess rechtssicher strukturieren und die vollständige Vorbereitung des ICT-Antrags übernehmen – persönlich, präzise und zuverlässig.
Lassen Sie sich beraten, wie konzerninterne Transfers effizient umgesetzt werden können – wir prüfen, planen und strukturieren Ihren Fall umfassend.
Wir erläutern Ihnen die relevanten Rechtsnormen und bereiten Ihren ICT-Antrag vollständig rechtssicher vor – inklusive Behördenkommunikation und Dokumentenprüfung.
Die ICT-Karte steht nur bestimmten Personengruppen offen:
Die Bewertung erfolgt anhand von Qualifikation, Berufserfahrung und Bedeutung der Kenntnisse für das Unternehmen.
Nutzen Sie unsere migrationsrechtliche Expertise, um internationale Personaleinsätze rechtssicher zu planen und Verzögerungen zu vermeiden – wir begleiten Sie von Anfang an.
Für die Erteilung der ICT-Karte müssen zahlreiche formale Voraussetzungen erfüllt sein:
Sichern Sie sich professionelle Unterstützung durch spezialisierte Anwälte, die Ihren ICT-Prozess strukturieren, Fristen überwachen und Behördenkontakte übernehmen.
Die Gültigkeitsdauer der ICT-Karte beträgt:
Nach Ablauf gilt eine Karenzzeit von sechs Monaten. Das Verfahren beginnt grundsätzlich im Ausland mit Visumantrag, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und anschließender Erteilung der ICT-Karte durch die Ausländerbehörde.
Wir übernehmen das gesamte Verfahren – von der Vorabzustimmung über das Visum bis zur finalen Erteilung durch die Behörden.
Die ICT-Karte hat Vorrang bei konzerninternen Entsendungen über 90 Tage. Andere Aufenthaltstitel greifen nur in besonderen Konstellationen, etwa bei kurzfristigen Einsätzen oder speziellen Austauschprogrammen.
Ein wesentlicher Vorteil ist der Anspruch auf Erteilung bei erfüllten Voraussetzungen sowie der erleichterte Familiennachzug ohne verpflichtende Deutschkenntnisse.
Die Mobile ICT-Karte ermöglicht zusätzlich die Weiterentsendung von Beschäftigten aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland, sofern dort bereits eine gültige ICT-Karte vorliegt und die Gesamtaufenthaltsdauer eingehalten wird.
Wir entwickeln die passende Transferstrategie, prüfen alternative Aufenthaltstitel und übernehmen die vollständige Beantragung der (Mobilen) ICT-Karte.
Das ICT-Verfahren ist komplex und erfordert detaillierte Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen nach § 19 AufenthG und § 10a BeschV. Wir unterstützen Unternehmen und Mitarbeitende aus Drittstaaten dabei, konzerninterne Entsendungen nach Deutschland rechtssicher und effizient umzusetzen.
Zunächst prüfen wir, ob die ICT-Karte der geeignete Aufenthaltstitel ist und ob alle Voraussetzungen – insbesondere Vorbeschäftigung, Unternehmenszugehörigkeit und Qualifikationen – erfüllt sind. Anschließend gestalten oder optimieren wir Arbeits- und Abordnungsverträge, damit migrationsrechtliche Anforderungen vollständig berücksichtigt werden.
Darüber hinaus erstellen wir das vollständige Antragsdossier, prüfen Arbeitsbedingungen nach deutschem Recht und formulieren die juristische Begründung für Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees.
Wir übernehmen außerdem die Kommunikation mit Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und der Bundesagentur für Arbeit sowie die Begleitung im Visumverfahren und bei der Mobilen ICT-Karte.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie internationale Mitarbeitende nach Deutschland entsenden möchten – wir sorgen für einen rechtssicheren und zügigen Ablauf Ihres ICT-Verfahrens.
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr