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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Ihr Rechtsanwalt in Köln unterstützt

Leistung im Aufenthaltsrecht

Ziel: Deutschland als begehrenswerter Arbeits- und Lebensstandort

Effizienter und ohne bürokratische Hürden. So lauten die Anforderungen an das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Einwanderung von Fachkräften. Künftig sollen die bestehenden Barrieren abgebaut und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte gesenkt werden. Dies soll die Attraktivität Deutschlands als Arbeits- und Lebensort erhöhen.

Als Fachkraft kann ich nach Deutschland kommen, wenn ich bereits zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss aus meinem Heimatland vorweisen kann. Neu eingeführt wird auch eine Chancenkarte, die auf einem Punktesystem basiert.

Deutschland hat einen hohen Bedarf an Fachkräften: Für 2022 wird geschätzt, dass rund 2 Millionen Fachkräfte fehlen. Zudem stehen die Digitalisierung, der demografische Wandel und der Klimawandel vor der Tür. Diese Faktoren führen dazu, dass bestimmte Branchen in Zukunft erheblich mehr Fachkräfte benötigen. Bereits jetzt ist der Mangel in den Pflegeberufen, der IT-Branche und der Kinderbetreuung deutlich zu erkennen. 

Für die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland soll es in Zukunft drei Möglichkeiten geben:

Neue Regelungen zur Blauen Karte

Die Blaue Karte der EU wird künftig den Zugang zu Deutschland ermöglichen. Sie basiert auf einer europäischen Richtlinie und richtet sich an Akademiker.

  • Die Gehaltsschwelle wird gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung verkürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.

  • Zusätzlich ist die Berufswahl nicht mehr so eingeschränkt wie früher: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.

  • Außerdem soll das Studieren in Deutschland attraktiver gestaltet werden: Die Schwellen für Nebenbeschäftigungen werden gesenkt.

  • In Zukunft wird auch der Familiennachzug mit Aufenthaltserlaubnis erleichtert.

2. Kenntnisse

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann und einen im Ausland erworbenen, dort staatlich anerkannten Berufsabschluss besitzt, hat die Möglichkeit, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen.

  • Der Abschluss benötigt keine Anerkennung in Deutschland mehr. Dies verkürzt die bürokratischen Abläufe und beschleunigt den Prozess.

  • Eine Gehaltsschwelle gewährleistet, dass diese Fachkräfte langfristig eine positive Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben.

  • Wenn die erforderliche Gehaltsschwelle nicht erreicht wird, ist eine zusätzliche Anerkennung des Berufsabschlusses notwendig.

  • Es besteht die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen mir als Beschäftigtem und dem Arbeitgeber, sodass das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verlangsamt.

3. Möglichkeiten

Die so genannte Chancenkarte wird für Personen eingeführt, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können, jedoch über Potenzial für den Arbeitsmarkt verfügen.

  • Die Chancenkarte beruht auf einem Punktesystem.

  • Zu den Bewertungskriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Bezug zu Deutschland, Alter sowie das Potenzial des Lebens- oder Ehepartners.

  • Eine Verlängerung der Chancenkarte ist um bis zu zwei Jahre möglich. Hierfür muss die ausländische Arbeitskraft einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung im Inland vorlegen. Zudem ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Sie denken über eine Einwanderung nach Deutschland nach? Verfügen Sie bereits über einen qualifizierten Berufsabschluss? Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht stehe ich Ihnen bei allen rechtlichen Herausforderungen zur Seite.

Zusätzliche Absenkung der Barrieren

Auch die Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten werden gesenkt.

  • Die Westbalkan-Regelung soll entfristet und das Kontingent verdoppelt werden.

  • Somit dürfen mehr Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern.

  • Ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen, können sie für jede Beschäftigung nach Deutschland einreisen.

Branchen mit einem besonders ausgeprägten Bedarf

IT-Spezialisten, die bundesweit besonders gefragt sind, haben bereits jetzt die Möglichkeit, ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland zu kommen.

  • Die Gehaltsschwelle sowie die Dauer der erforderlichen Berufserfahrung werden reduziert.

  • In Zukunft wird es IT-Fachleuten nicht mehr erforderlich sein, Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Wagen Sie den Schritt nach Deutschland? Trotz der zahlreichen Erleichterungen gestaltet sich eine Einwanderung als äußerst komplex. Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht stehe Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite!

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