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Chancenkarte für Fachkräfteeinwanderung: Ihr Rechtsanwalt in Köln

Leistung im Aufenthaltsrecht

Fachkräftemangel in Deutschland und die Reaktion der Bundesregierung

Deutschland sieht sich weiterhin mit einem erheblichen Fachkräftemangel konfrontiert, der durch den demografischen Wandel und das Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Arbeitsmarkt verstärkt wird. Dieser Mangel betrifft nahezu alle Berufsgruppen und stellt eine zunehmende Hürde für das Wirtschaftswachstum dar. Um Deutschland als Arbeitsstandort zu stärken und ausländische Fachkräfte zu gewinnen, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kontinuierlich weiterentwickelt. Zuletzt wurde am 23.06.2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verabschiedet.

Die Stufen der Fachkräfteeinwanderungsreform

Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde in mehreren Stufen umgesetzt:

  • Erste Stufe (November 2023): Hauptsächlich Erleichterungen für die Blaue Karte EU und bereits anerkannte Fachkräfte.
  • Zweite Stufe (März 2024): Erleichterter Zugang für Fach- und Arbeitskräfte mit Berufserfahrung sowie für Auszubildende. Zudem wurde die Anerkennung von Berufsqualifikationen verbessert.
  • Dritte Stufe (Juni 2024): Einführung zusätzlicher Regelungen, insbesondere zur Chancenkarte, die seitdem vollumfänglich in Kraft ist.

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der es Inhabern ermöglicht, nach einer Erwerbsqualifikation oder der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu suchen. Sie bietet eine Aufenthaltsgenehmigung von einem Jahr. Falls die Jobsuche zu einer qualifizierten Beschäftigung führt, aber noch nicht alle Voraussetzungen für einen Erwerbstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt sind, kann die Chancenkarte auf Antrag der Bundesagentur für Arbeit um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Wenn innerhalb des Jahres ein fester Arbeitsplatz gefunden wird und die Voraussetzungen für einen Erwerbstitel erfüllt sind, kann ein Aufenthaltstitel zum Arbeiten in Deutschland erlangt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der Chancenkarte

Es gibt zwei Hauptwege, um die Chancenkarte zu erwerben:

  1. Bereits Fachkraft: Wer eine anerkannte Berufsqualifikation oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss besitzt, gilt bereits als Fachkraft und muss keine Punkte im Punktesystem sammeln. Ein Antrag auf die Chancenkarte kann direkt gestellt werden.

  2. Nicht Fachkraft: Wer keine Fachkraft ist, muss mindestens 6 Punkte im Punktesystem erreichen, das Aspekte wie anerkannte Berufsqualifikationen, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung berücksichtigt.

Gesicherter Lebensunterhalt als zwingende Voraussetzung

Eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Chancenkarte ist, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Diese Voraussetzung dient dazu, eine Belastung des öffentlichen Haushalts zu verhindern. Die Prüfung erfolgt anhand einer Prognoseentscheidung, die die zur Verfügung stehenden Mittel im Verhältnis zur Geltungsdauer des Aufenthaltstitels bewertet.

Wie wird man als Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne eingestuft?

Als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gilt, wer entweder eine anerkannte Berufsqualifikation oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss hat. Fachkräfte mit einer solchen Qualifikation können direkt die Chancenkarte beantragen, ohne die Punkteanforderungen erfüllen zu müssen.

Erwerb der Chancenkarte ohne Fachkraftstatus

Für Personen, die keine Fachkraft sind, gibt es bestimmte Voraussetzungen, um eine Chancenkarte zu erhalten:

  • Nachweis einer ausländischen, staatlich anerkannten Berufsqualifikation oder eines Hochschulabschlusses.
  • Nachweis von Sprachkenntnissen, entweder auf Niveau A1 in Deutsch oder B2 in Englisch.
  • Weitere Punkte können durch zusätzliche Kriterien wie Berufserfahrung, Einhaltung von Altersgrenzen und rechtmäßigen Voraufenthalt in Deutschland erzielt werden.

Weitere Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz brachte nicht nur die Einführung der Chancenkarte, sondern auch eine Reihe weiterer Erleichterungen:

  • Blaue Karte EU: Die Gehaltsschwellen wurden gesenkt, und die Anforderungen an die Berufserfahrung wurden reduziert.
  • Westbalkanregelung: Ab Juni 2024 wurde die Westbalkanregelung entfristet und das Kontingent auf 50.000 Personen pro Jahr verdoppelt.
  • Erleichterungen beim Familiennachzug: Fachkräfte können nun auch ihre Eltern und, unter bestimmten Bedingungen, Schwiegereltern nach Deutschland holen, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. März 2024 erhalten haben.

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