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Blaue Karte EU: Rechtssichere Beratung durch Ihre erfahrene Kanzlei für Migrationsrecht

Dienstleistung im Migrationsrecht

Blaue Karte EU – Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte: Rechtssichere Beratung durch meine erfahrene Kanzlei für Migrationsrecht.

Sie möchten als hochqualifizierter Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden? Oder planen Sie als deutsches Unternehmen, Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einzustellen? Die Blaue Karte EU eröffnet qualifizierten Drittstaatsangehörigen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – schnell und effizient.

Dieser Aufenthaltstitel ist besonders wichtig für Berufe mit Fachkräftemangel, wie Ärzte, Ingenieure oder IT-Spezialisten. Die Grundlage für die Erteilung bildet § 18g Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

In der Praxis kann es jedoch bei der Beantragung der Blauen Karte EU zu Herausforderungen kommen – sei es bei der Anerkennung von Abschlüssen, der Gehaltsgrenze oder der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Ich unterstütze Sie kompetent und zuverlässig bei allen Schritten rund um die Beantragung der Blauen Karte EU. Mit umfassender Expertise im Aufenthaltsrecht und langjähriger Erfahrung in Visa- und Antragsverfahren übernehme ich für Sie:

  • die rechtliche Prüfung Ihrer Voraussetzungen,
  • die vollständige Antragstellung,
  • die Kommunikation mit Ausländerbehörden,
  • und die Klärung aller offenen Fragen.

Vertrauen Sie auf meine Kanzlei – damit Ihr beruflicher Neustart in Deutschland reibungslos verläuft.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU – Darauf sollten Sie achten

Die Blaue Karte EU stellt einen attraktiven Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Rechtsanwälte aus Nicht-EU-Staaten dar, die in Deutschland tätig werden möchten. Um die Blue Card erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Hochschulabschluss

    • Ich benötige einen deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss.

    • Ob mein ausländischer Abschluss anerkannt ist, kann ich online über die Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) prüfen.

    • Falls nicht ausreichend Informationen vorliegen, ist eine kostenpflichtige Einzelbewertung bei der ZAB erforderlich.

  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot

    • Ich muss über einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügen.

    • Die Beschäftigung muss in Deutschland stattfinden.

  • Qualifikationsgerechte Beschäftigung

    • Mein Job muss meiner Qualifikation angemessen sein, das heißt, er muss inhaltlich in Zusammenhang stehen.

  • Mindestgehalt

    • Für das Jahr 2025 gelten folgende Mindestgehaltsgrenzen:

      • Regulär: 48.300 Euro brutto jährlich

      • Mangelberufe / Berufseinsteiger: 43.759,80 Euro brutto jährlich

  • Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)

    • In reglementierten Berufen wie Medizin oder Ingenieurwesen benötige ich eine Berufsausübungserlaubnis oder eine entsprechende Zusage der zuständigen Anerkennungsbehörde.

  • Sonderregelung für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss

    • Auch ohne Studienabschluss können IT-Spezialisten eine Blaue Karte EU erhalten – vorausgesetzt, sie haben in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt und können theoretische Kenntnisse auf akademischem Niveau nachweisen.

    • Ich berate Sie gern zu dieser Ausnahmeregelung.

  • Diese Mangelberufe profitieren von erleichterten Voraussetzungen:

    • IT-Fachkräfte

    • Architekten und Designer

    • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

    • Physiotherapeuten

    • Ingenieure und Naturwissenschaftler

    • Mathematiker

    • Lehrer

    • Raum- und Verkehrsplaner

    • Führungskräfte in Produktion, Logistik, Bau und Gesundheitswesen

  • Allgemeine Voraussetzungen

    • Zusätzlich zu den berufsspezifischen Anforderungen muss ich:

      • meine Identität durch einen gültigen Reisepass oder gleichwertige Dokumente nachweisen

      • eine gültige Krankenversicherung für Deutschland besitzen

Sie beabsichtigen, die Blaue Karte EU zu beantragen oder benötigen Hilfe beim Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses? Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate Sie persönlich und begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der Überprüfung Ihrer Voraussetzungen bis hin zur Kommunikation mit den Behörden.

Zuständigkeiten bei der Beantragung der EU-Blauen Karte

Die Blaue Karte EU kann bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden. Es ist wichtig, aus welchem Land Sie kommen – denn dies bestimmt, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen.

  • Visumsfreie Einreise

Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen kein Visum, um nach Deutschland einzureisen und eine Blaue Karte EU direkt hier zu beantragen:

  • USA

  • Kanada

  • Australien

  • Neuseeland

  • Vereinigtes Königreich

  • Japan

  • Südkorea

  • Israel

Nach Ihrer Einreise können Sie direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihren Antrag auf eine Blaue Karte EU stellen.

  • Visumspflichtige Einreise

    • Wenn Sie nicht aus einem der genannten Staaten kommen und außerhalb der EU leben, benötigen Sie in der Regel ein Visum zur Erwerbstätigkeit.

    • Dieses wird von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ausgestellt.

    • Nach Ihrer Einreise müssen Sie die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums beantragen.

  • Wechsel aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

    • Fachkräfte, die bereits seit mindestens 12 Monaten eine Blaue Karte EU in einem anderen EU-Land besitzen, können ohne Visum nach Deutschland einreisen.

    • Wichtig: Der Antrag auf die neue Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach Einreise gestellt werden.

  • Antragsteller mit gültigem Aufenthaltstitel

    • Auch Personen, die sich bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können problemlos eine Blaue Karte EU beantragen – ein zusätzliches Visum ist in diesem Fall nicht notwendig.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Visum benötigen oder welche Behörde zuständig ist?
Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht begleite Sie in jedem Schritt – vom Visumsverfahren über die Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit den Behörden.

Vorteil des beschleunigten Verfahrens für Fachkräfte bei der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU kann ebenfalls im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden – ein Verfahren, das speziell entwickelt wurde, um hochqualifizierten Fachkräften eine schnellere Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen.

  • Ein wesentlicher Vorteil: Die Terminvergabe bei der deutschen Auslandsvertretung erfolgt wesentlich schneller, sodass das Visum für die Blaue Karte EU zügiger erteilt werden kann.

  • Zusätzlich umfasst das Verfahren – falls erforderlich – auch die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses.

Sie möchten von einem zügigeren Verfahren profitieren? Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht begleite Sie durch das gesamte beschleunigte Fachkräfteverfahren – effizient, rechtssicher und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Vorteile der Blauen Karte EU – Mein Weg zu einem gesicherten Leben und Arbeiten in Deutschland

Die Blaue Karte EU bietet zahlreiche Vorteile für hochqualifizierte Rechtsanwälte aus Drittstaaten.

  • Sie ermöglicht mir einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – mit nahezu denselben Rechten und Pflichten wie für deutsche Arbeitnehmer.

  • Ein weiterer Vorteil: Bereits nach 21 Monaten Aufenthalt in Deutschland kann ich eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen – vorausgesetzt, ich verfüge über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Mit Grundkenntnissen (A1) ist der Antrag immerhin schon nach 27 Monaten möglich.

  • Auch die Familienzusammenführung ist erleichtert: Ehepartner, Kinder und sogar Eltern – sowohl meine eigenen als auch die meines Ehepartners – können unter bestimmten Voraussetzungen mit mir nach Deutschland kommen.

Profitieren Sie von den Möglichkeiten der Blauen Karte EU für Ihre berufliche Laufbahn und Ihre Familie! Ich, als Rechtsanwalt für Migrationsrecht, berate Sie persönlich und unterstütze Sie auf Ihrem Weg zu einem sicheren und erfolgreichen Leben in Deutschland. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Welche Dokumente sind für die Blaue Karte EU erforderlich?

Um die Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie eine Vielzahl von Dokumenten einreichen, um Ihre Identität, Qualifikation und das Arbeitsverhältnis in Deutschland nachzuweisen. Im Einzelnen werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:

  • Erforderliche Dokumente:

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses

    • Biometrisches Passfoto

    • Kopie Ihres Hochschulabschlusses

    • Lebenslauf mit vollständigem beruflichen Werdegang

    • Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung eines deutschen Unternehmens mit detaillierter Stellenbeschreibung

  • Zusätzliche Dokumente bei Familiennachzug:

    • Wenn Sie im Zuge der Familienzusammenführung Ihre Familie nach Deutschland bringen möchten, benötigen Sie zusätzlich:

      • Kopie des Reisepasses Ihres Ehepartners

      • Biometrisches Passfoto Ihres Ehepartners

      • Heiratsurkunde sowie deren amtliche Übersetzung

      • Kopie des Reisepasses Ihres Kindes

      • Geburtsurkunde Ihres Kindes

Sind Sie unsicher, welche Unterlagen für Ihren spezifischen Fall benötigt werden? Ich prüfe Ihre Unterlagen, unterstütze Sie bei der Organisation der Übersetzung und begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess für die Blaue Karte EU. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich eine individuelle Beratung!

Regionale Unterschiede bei der Beantragung der Blauen Karte EU durch einen Rechtsanwalt.

Obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für die Blaue Karte EU deutschlandweit einheitlich festgelegt sind, zeigen sich in der Praxis regionale Unterschiede bei der Antragstellung. Abhängig vom Standort der zuständigen Ausländerbehörde können sich folgende Punkte unterscheiden:

  • Eingesetzte Formulare

    • Benötigte Unterlagen

    • Art der Antragseinreichung (persönlich, postalisch oder digital)

    • Dauer der Bearbeitung und Terminvergabe

  • Diese Unterschiede führen oft zu Verzögerungen oder Unsicherheiten im Verfahren – insbesondere für Antragsteller, die mit den regionalen Gegebenheiten nicht vertraut sind.

Sie möchten bei der Antragstellung Fehler vermeiden und Ihre Chancen auf eine zügige Bearbeitung steigern? Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht kenne ich die regionalen Abläufe und begleite Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren – bundesweit.

Die Blaue Karte EU nach dem Brexit – Möglichkeiten für britische Rechtsanwälte

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 01. Januar 2021 werden britische Staatsangehörige als Drittstaatsangehörige betrachtet. Dennoch haben sie weiterhin die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen die Blaue Karte EU für Deutschland zu beantragen.

  • Im Unterschied zu anderen Drittstaaten benötigen britische Fachkräfte kein Visum für die Einreise nach Deutschland.

    • Sie können visumfrei einreisen und ihren Antrag auf eine Blaue Karte EU direkt im Inland einreichen.

    • Dies vereinfacht den Prozess erheblich und bringt sowohl den Arbeitnehmern als auch den deutschen Unternehmen erhebliche Vorteile.

  • Durch die privilegierte Einstufung Großbritanniens im Aufenthaltsrecht profitieren britische Fachkräfte von einem vereinfachten Einwanderungsverfahren.

  • Arbeitgeber in Deutschland haben somit die Möglichkeit, schneller qualifizierte Spezialisten zu gewinnen und offene Stellen zügiger zu besetzen.

Sie sind britischer Staatsbürger und möchten in Deutschland arbeiten? Ich berate Sie kompetent zum Antrag auf die Blaue Karte EU nach dem Brexit und unterstütze Sie in jedem Schritt des Verfahrens. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine individuelle Beratung!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht – Rechtssichere Unterstützung bei der Beantragung der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU stellt einen wichtigen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten dar, die in Deutschland arbeiten möchten. Als Rechtsanwalt mit speziellem Fokus auf Migrationsrecht biete ich Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei sämtlichen rechtlichen Fragen zur Beantragung der Blue Card EU – sowohl für Fachkräfte als auch für Arbeitgeber.

Ich stehe Ihnen von Anfang an zur Seite und übernehme alle notwendigen Schritte, um eine zügige und rechtssichere Einreise sowie Beschäftigung zu gewährleisten.

  • Meine Leistungen im Überblick:

    • Umfassende Beratung zum deutschen Visums- und Aufenthaltsrecht

    • Vertretung im Antragsverfahren vor der zuständigen Ausländerbehörde

    • Beantragung der Blauen Karte EU

    • Klärung aller offenen Fragen mit den Behörden

    • Prüfung aller erforderlichen Unterlagen

    • Rechtsberatung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen

  • Im Rahmen meiner Business Immigration Services begleite ich ausländische Unternehmen und Investoren beim Aufbau und der Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland – inklusive rechtlicher Beratung zu:

    • Gründung eines Unternehmens

    • Visa- und Aufenthaltstiteln aller Art

Egal, ob Sie als Arbeitgeber internationale Fachkräfte engagieren möchten oder als Arbeitnehmer eine Blaue Karte EU beantragen möchten – ich biete Ihnen eine umfassende und praxisorientierte Beratung, die alle aufenthaltsrechtlichen Aspekte berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Blaue Karte EU stellt einen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten dar, der den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Sie richtet sich an Akademiker sowie IT-Fachkräfte mit entsprechender Berufserfahrung.

Anspruch auf den Antrag haben Personen aus Nicht-EU-Staaten, die einen anerkannten Hochschulabschluss oder – im IT-Bereich – eine vergleichbare Berufserfahrung sowie einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber vorweisen können.

Nein, Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Blaue Karte EU. Das gilt sowohl für die antragstellende Person als auch für mitreisende Familienangehörige. Mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 21 Monaten möglich – ohne Sprachkenntnisse jedoch nach 27 Monaten.
Ja, im Zuge des Familiennachzugs haben Ehegatten, Kinder, Eltern und Schwiegereltern die Möglichkeit, mit mir nach Deutschland zu kommen. Meine Angehörigen erhalten eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und dürfen sofort ohne Einschränkungen arbeiten. Der Antrag kann ebenfalls über das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingereicht werden.
Als Inhaber der Blauen Karte EU habe ich die Möglichkeit, bis zu 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb Deutschlands zu verbringen, ohne meinen Aufenthaltstitel zu verlieren. Dieser Zeitraum gilt ebenso für meine Familienangehörigen, die im Rahmen des Familiennachzugs mitgereist sind.
Die Blaue Karte EU wird normalerweise für einen Zeitraum von vier Jahren ausgestellt. Sollte der Arbeitsvertrag jedoch kürzer sein, gilt sie für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich in der Regel drei Monate. Eine Verlängerung ist möglich, solange alle Anforderungen weiterhin erfüllt sind.
Ja, ein Wechsel des Arbeitgebers ist möglich. Im ersten Jahr bin ich verpflichtet, den Wechsel der Ausländerbehörde zu melden, die diesen innerhalb von 30 Tagen prüfen muss, falls sie Einwände erheben möchte. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Wechsel als genehmigt. Nach einem Jahr Tätigkeit kann ich ohne Zustimmung den Wechsel vornehmen. Die Anforderungen für die Blaue Karte, insbesondere das Mindestgehalt, müssen jedoch weiterhin erfüllt sein.
Im Falle einer Kündigung oder Entlassung haben Inhaber der Blauen Karte EU in der Regel bis zu drei Monate Zeit, um eine neue Anstellung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, besteht die Gefahr des Widerrufs des Aufenthaltstitels und möglicherweise der Ausreisepflicht. Ich als Arbeitgeber bin verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von 4 Wochen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Ja, mit der Blauen Karte EU habe ich die Möglichkeit, visumsfrei zu touristischen Zwecken in andere Schengen-Staaten zu reisen – für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Eine Arbeitsaufnahme in anderen EU-Ländern ist jedoch nicht gestattet.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nur erforderlich, wenn Ihr Gehalt unter der allgemeinen Gehaltsgrenze liegt (z. B. bei Mangelberufen oder Berufseinsteigern). Wenn das Gehalt darüber hinausgeht, ist keine Zustimmung nötig – unabhängig von meinem Beruf oder meiner Erfahrung.

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