SZ-Legal - Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen weltweit

Wiedergutmachungseinbürgerung wegen Verfolgung im Nationalsozialismus

Als Fachanwältin für Migrationsrecht begleite ich Sie bei allen Fragen rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung

Kontakt

Einbürgerung für Verfolgte des Nationalsozialismus und ihre Nachkommen nach § 15 StAG und Art. 116 Abs. 2 GG

Wurden Ihre Eltern, Großeltern oder andere Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und haben infolgedessen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder Deutschland verlassen müssen? Vielen Betroffenen und ihren Nachkommen ist nicht bewusst, dass heute ein gesetzlicher Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aus Gründen der Wiedergutmachung bestehen kann – unabhängig von Wohnsitz, Verwandten in Deutschland oder deutschen Sprachkenntnissen.

Die Kanzlei SZ Legal begleitet Mandantinnen und Mandanten weltweit bei der Wiedergutmachungseinbürgerung aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung. Als Fachanwältin für Migrationsrecht erfolgt eine fundierte rechtliche Beratung und Anspruchsprüfung insbesondere nach Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz sowie § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Im Mittelpunkt steht eine sorgfältige rechtliche Prüfung der familiären Verfolgungsgeschichte und der verfolgungsbedingten Umstände. Auf dieser Grundlage erfolgt eine strukturierte und rechtssichere Begleitung bei der Vorbereitung und Durchsetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber den zuständigen deutschen Behörden.

Ihre Fachanwältin im Migrationsrecht

Eine Auswahl meiner Dienstleistungen im Migrationsrecht

Fachkräfteinwanderungsgestz-Mobile
Ausland-Mobile
blaue_karte-Mobile

Rechtsberatung zur Einbürgerung: Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Klare Anspruchsprüfung nach Art. 116 Abs. 2 GG und § 15 StAG

Prüfung, ob Ihnen oder Ihren Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung entzogen wurde oder verloren gegangen ist und ob ein Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung besteht – auch für Kinder, Enkel und weitere Nachkommen.

Einbürgerung ohne Wohnsitz und Sprachkenntnisse

Für die Wiedergutmachungseinbürgerung sind weder ein Aufenthalt in Deutschland noch deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Die rechtliche Begleitung ist weltweit möglich.

Rechtssichere Begleitung bis zur Entscheidung

Strukturierte Antragstellung, sorgfältige Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise und vollständige Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden aus einer Hand.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung mit SZ Legal prüfen

Wenn Ihre familiäre Geschichte durch nationalsozialistische Verfolgung, Entrechtung oder Ausbürgerung geprägt ist, kann heute ein gesetzlicher Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen – auch dann, wenn dieser über Jahrzehnte nicht erkennbar war. Die geltenden Regelungen dienen der rechtlichen Wiedergutmachung früheren Unrechts und eröffnen Betroffenen sowie ihren Nachkommen einen eigenständigen Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit.

SZ Legal begleitet Mandantinnen und Mandanten weltweit bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung der Wiedergutmachungseinbürgerung. Als Fachanwältin für Migrationsrecht erfolgt eine sorgfältige Einordnung der familiären Verfolgungsgeschichte sowie eine strukturierte und rechtssichere Begleitung des gesamten Verfahrens nach Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz und § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz gegenüber den zuständigen deutschen Behörden.

Übermitteln Sie die wesentlichen Informationen gern über das Kontaktformular. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung sowie eine Empfehlung zu den nächsten sinnvollen Schritten.

de_DE