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Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Prüfung, ob Sie aufgrund Ihrer familiären Abstammung einen gesetzlichen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG haben – auch bei komplexen Familienkonstellationen und generationsübergreifenden Sachverhalten.
In vielen Fällen des § 5 StAG sind weder ein Aufenthalt in Deutschland noch deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Die Beratung und Antragstellung sind weltweit möglich.
Strukturierte Erklärungserstellung, Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise und vollständige Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden – aus einer Hand und rechtlich abgesichert.
Wenn Ihre familiäre Geschichte eine Verbindung zur deutschen Staatsangehörigkeit aufweist, kann heute ein gesetzlicher Anspruch nach § 5 StAG bestehen – auch dann, wenn dieser lange Zeit nicht erkennbar war. Die Regelung wurde gezielt geschaffen, um frühere geschlechtsbezogene Benachteiligungen im Staatsangehörigkeitsrecht auszugleichen.
SZ Legal begleitet Mandantinnen und Mandanten weltweit bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung des Erklärungserwerbs nach § 5 StAG. Als Fachanwältin für Migrationsrecht erfolgt eine präzise Einordnung Ihrer Familienkonstellation sowie eine strukturierte und rechtssichere Begleitung des gesamten Verfahrens gegenüber den zuständigen deutschen Behörden.
Übermitteln Sie die wesentlichen Informationen gern über das Kontaktformular. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine klare Rückmeldung zu Ihrem Anspruch nach § 5 StAG sowie zu den nächsten sinnvollen Schritten.
Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr