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Recht auf Einbürgerung aufgrund von deutschen Vorfahren

Als Fachanwältin für Migrationsrecht begleite ich Sie bei allen Fragen rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

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Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung

In Ihrer Familie gibt es deutsche Wurzeln? Ihre Eltern oder Großeltern waren deutsche Staatsangehörige?
Dann können Sie möglicherweise Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung haben.
 
Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird die Staatsangehörigkeit in vielen Fällen automatisch durch die Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben – unabhängig davon, wo Sie geboren wurden.
Diese Regelung wird auch als Jus Sanguinis („Recht des Blutes“) bezeichnet und gilt für Kinder, Enkel und in bestimmten Fällen auch Urenkel deutscher Staatsangehöriger.
 
Darüber hinaus eröffnet § 5 StAG die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben, wenn sie aufgrund früherer gesetzlicher Regelungen – etwa bei geschlechtsspezifischer Benachteiligung – nicht automatisch weitergegeben wurde. In diesem Zusammenhang ist eine klare Anspruchsprüfung entscheidend, um festzustellen, ob sich aus Ihrer familiären Abstammung ein gesetzlicher Anspruch nach § 5 StAG ergibt. Dabei werden auch komplexe Familienkonstellationen und generationsübergreifende Sachverhalte sorgfältig berücksichtigt. In vielen dieser Fälle sind weder ein Wohnsitz in Deutschland noch deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, sodass Beratung und Antragstellung weltweit möglich sind.

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Rechtsberatung zur Einbürgerung: Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Klare Anspruchsprüfung nach § 5 StAG

Prüfung, ob Sie aufgrund Ihrer familiären Abstammung einen gesetzlichen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG haben – auch bei komplexen Familienkonstellationen und generationsübergreifenden Sachverhalten.

Einbürgerung ohne Wohnsitz und Sprachkenntnisse

In vielen Fällen des § 5 StAG sind weder ein Aufenthalt in Deutschland noch deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Die Beratung und Antragstellung sind weltweit möglich.

Rechtssichere Begleitung bis zur Entscheidung

Strukturierte Erklärungserstellung, Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise und vollständige Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden – aus einer Hand und rechtlich abgesichert.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit SZ Legal prüfen

Wenn Ihre familiäre Geschichte eine Verbindung zur deutschen Staatsangehörigkeit aufweist, kann heute ein gesetzlicher Anspruch nach § 5 StAG bestehen – auch dann, wenn dieser lange Zeit nicht erkennbar war. Die Regelung wurde gezielt geschaffen, um frühere geschlechtsbezogene Benachteiligungen im Staatsangehörigkeitsrecht auszugleichen.

SZ Legal begleitet Mandantinnen und Mandanten weltweit bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung des Erklärungserwerbs nach § 5 StAG. Als Fachanwältin für Migrationsrecht erfolgt eine präzise Einordnung Ihrer Familienkonstellation sowie eine strukturierte und rechtssichere Begleitung des gesamten Verfahrens gegenüber den zuständigen deutschen Behörden.

Übermitteln Sie die wesentlichen Informationen gern über das Kontaktformular. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine klare Rückmeldung zu Ihrem Anspruch nach § 5 StAG sowie zu den nächsten sinnvollen Schritten.

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