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Einbürgerung für Studierende

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Einbürgerung für Studierende – Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erleichtert vor allem auch ausländischen Studierenden den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Durch die Neufassung des § 10 StAG wurde die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt, wodurch das Einbürgerungsverfahren schneller und einfacher wird. Nach Absolvierung eines Studiums in Deutschland, sei es ein Bachelor, oder dieser gemeinsam mit einem Master, haben viele Studierende bereits nahezu fünf Jahre in Deutschland verbracht. Nunmehr können Studierende in diesen Fällen direkt im Anschluss einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen, ohne wie bislang acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen zu müssen.

Studierende, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken als in §§ 16a und 16b AufenthG (eine  Aufenthaltserlaubnis zum Studium selbst reicht nicht aus)

  • B1-Deutschkenntnisse

  • Finanzielle Eigenständigkeit ohne Sozialleistungen

  • Keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen

  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Mit der neuen Gesetzeslage ist zudem die doppelte Staatsbürgerschaft möglich, sodass Studierende ihre bisherige Nationalität behalten können.

§ 16b AufenthG – Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Deutschland

Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende gemäß § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht internationalen Studierenden den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zum Studium. Voraussetzung ist die Zulassung an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung für ein Vollzeitstudium.

  • Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG

Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Studierende:

  • An einer anerkannten Hochschule oder Bildungseinrichtung für ein Vollzeitstudium zugelassen sein

  • Studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprach- oder Vorbereitungskurse absolvieren, falls erforderlich

  • Ausreichend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt nachweisen

  • Gültigkeit und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    • Erstmalige Erteilung: In der Regel für 2 Jahre

    • Verlängerung möglich, wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist

    • Bei kürzeren Studienprogrammen: Gültigkeitsdauer entspricht der Dauer des Studiums

    • Mindestens 2 Jahre gültig für Teilnehmer an EU- oder multilateralen Programmen mit Hochschulkooperationen

     

  • Wichtige Hinweise zur Aufenthaltserlaubnis

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis ist an das Studium gebunden. Wird das Studium beendet, so läuft in der Regel auch die Aufenthaltserlaubnis zeitnah aus. Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums mit einem Abschuluss besteht die Möglichkeit, eine neue Aufenthaltserlaubnis für folgende Zwecke zu erlangen:

  • Jobsuche als Fachkraft

  • Berufsausbildung

  • Qualifizierte Beschäftigung, z.B. die Blaue Karte

  • Andere Tätigkeiten mit hohen praktischen Fähigkeiten

Vermeiden Sie Fehler oder Verzögerungen und lassen Sie sich professionell begleiten. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Erstberatung! 

Deutsche Staatsbürgerschaft für Studierende – Einbürgerungsvoraussetzungen und rechtliche Hinweise

Studierende, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, müssen bestimmte Aufenthalts- und Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Besonders wichtig sind die bisherige Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltstitel.

  • Anrechnung der Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung

    • Alle Aufenthaltszeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, einschließlich der zum Studium, werden für die Mindestaufenthaltsdauer anerkannt. 

    • Wichtig ist, dass zwischen dem Ende des Studiums und dem Erwerb eines neuen Aufenthaltstitels kein längerer Auslandsaufenthalt liegt (maximal sechs Monate). Die vorhandene Aufenthaltserlaubnis muss während des Auslandsaufenthaltes weiter gültig sein.

    • Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zum Studium) können die deutsche Staatsangehörigkeit nicht direkt beantragen. 

    • Daher ist es notwendig, nach Studienabschluss einen Folgeaufenthaltstitel zu sichern, wie z. B. § 18b AufenthG-die Beschäftigungserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.

  • Voraussetzungen für die Einbürgerung als Student:in

Neben der Aufenthaltsdauer müssen Antragsteller:

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen

  • B1-Deutschkenntnisse oder höher nachweisen

  • Die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen

  • Finanziell eigenständig sein und Sozialleistungen nur in Ausnahmefällen beziehen

  • Keine Vorstrafen haben

  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachweisen

Unsere Kanzlei sorgt für eine schnelle und fehlerfreie Antragstellung, damit Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft reibungslos verläuft. Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung!

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und eine fehlerfreie Antragstellung. Als Fachanwalt für Migrationsrecht begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Einbürgerung.

  • Beratung und Antragstellung

    • . Antragsteller müssen:

      • Mindestens 16 Jahre alt sein

      • Eine Einbürgerungsgebühr entrichten

      • Erforderliche Dokumente einreichen (Bildungsnachweise, Einkommensnachweise, Sprachzertifikate)

  • Einbürgerungstest und behördliche Prüfung

    • Anmeldung zum Einbürgerungstest beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Volkshochschule 

    • Prüfung des Antrags durch deutsche Behörden wie das Arbeitsamt, Sozialamt, Bundesamt für Justiz, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz

  • Entscheidung und Bewilligung der Einbürgerung

    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen vollständig sind, wird die Einbürgerung bewilligt.

Rechtliche Unterstützung für eine erfolgreiche Einbürgerung

Unsere Anwalt für Migrationsrecht sorgen dafür, dass Ihr Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte.

  • Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen

  • Zusammenstellung und Beglaubigung der notwendigen Unterlagen

  • Einreichung des Antrags bei der zuständigen Behörde

  • Klärung offener Fragen mit den Einwanderungsbehörden

  • Rechtliche Unterstützung bei Verzögerungen oder Ablehnungen

Vermeiden Sie Fehler und Verzögerungen – kontaktieren Sie mich jetzt für eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht!

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