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Rechtsanwalt Einbürgerung aus dem Inland Köln

Dienstleistung im Migrationsrecht

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung – Ihr Anwalt für Migrationsrecht

Deutschland zählt zu den attraktivsten Einwanderungsländern weltweit und bietet hervorragende Möglichkeiten für Arbeit, Familiengründung und persönliche Entwicklung. Mit der aktuellen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert, sodass in den kommenden Jahren Millionen Menschen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen könnten.

Als Rechtsanwältin für Migrationsrecht begleite ich Sie professionell auf Ihrem Weg zur Einbürgerung im Inland. Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen und administrativen Schritten, um den Antrag effizient und erfolgreich zu gestalten.

Ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, eine doppelte Staatsbürgerschaft behalten oder sich über die neuesten Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht informieren möchten – ich stehe Ihnen als erfahrene Rechtsanwältin für Migrationsrecht zur Seite.

Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl im Inland als auch international viele Möglichkeiten eröffnen. Dazu gehören unter anderem:

  • Uneingeschränkte Freizügigkeit in Deutschland mit freier Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes
  • EU-Freizügigkeit mit der Möglichkeit, in jedem Mitgliedsstaat zu arbeiten und zu leben
  • Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
  • Freie Berufswahl, einschließlich des Zugangs zur Beamtenlaufbahn
  • Visumfreies Reisen in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas
  • Erleichterte Familienzusammenführung und schnellere Einbürgerung naher Verwandter
  • Besserer Zugang zu Sozialleistungen

Als Fachanwältin für Migrationsrecht unterstütze ich Sie bei Ihrem Einbürgerungsantrag, damit Sie schnell und unkompliziert von diesen Vorteilen profitieren. Jetzt Beratung vereinbaren!

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen erworben werden. Nach § 3 StAG sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:

  • Geburt (Abstammungs- oder Geburtsortsprinzip)
  • Erklärung
  • Annahme als Kind
  • Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1, 2 des Bundesvertriebenengesetzes
  • Einbürgerung

Die Einbürgerung ist somit nur eine von mehreren Optionen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.     

Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht berate ich Sie umfassend zu den Voraussetzungen und begleite Sie bei der Antragstellung.

Anspruch auf Einbürgerung – Voraussetzungen nach § 10 StAG

  • Ausländer haben gemäß § 10 StAG einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Fünf Jahre gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

    • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

    • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Ablehnung verfassungswidriger sowie menschenverachtender Handlungen

    • Aufenthaltsrecht

    • Grundsätzlich finanzielle Eigenständigkeit, d. h. der Lebensunterhalt muss ohne Sozialleistungen bestritten werden

    • Ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachenniveau B 1)

    • Keine strafrechtlichen Verurteilungen

    • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung

  • Seit dem 27. Juni 2024 entfällt die bisherige Voraussetzung, die bereits vorhandene Staatsangehörigkeit aufzugeben. Damit ist die doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung möglich.

  • Unter bestimmten Bedingungen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt werden:

    • Eine Einbürgerung nach drei Jahren ist möglich, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde oder Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachgewiesen werden (§ 10 Abs. 3 StAG).

    • Ehegatten und minderjährige Kinder können ebenfalls eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht fünf Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht prüfe ich Ihre individuellen Erfolgsaussichten und begleite Sie professionell durch den gesamten Einbürgerungsprozess. Jetzt Beratung vereinbaren!

Einbürgerung in Deutschland – Voraussetzungen

Für ausländische Staatsangehörige gibt es verschiedene Wege zur Einbürgerung, die je nach individueller Situation erleichtert oder als Ermessensentscheidung erfolgen kann.

  • Einbürgerung für Ehe- und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger

Ehe- und Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern haben gemäß § 9 StAG die Möglichkeit, eine beschleunigte Einbürgerung zu beantragen. 

Voraussetzungen:

  • Drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

  • Zwei Jahre Bestehen der Ehe

  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau

  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen

  • Eigene Wohnung oder Unterkunft

  • Finanzielle Eigenständigkeit, d. h. keine Abhängigkeit von Sozialleistungen

  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

  • Einbürgerung nach Ermessen der Behörde

Wer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Einbürgerung nach § 10 StAG hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eingebürgert werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde nach § 8 StAG. 

Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung:

  • Fünf Jahre gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen

  • Nachweis einer eigenen Wohnung oder Unterkunft

  • Selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen

  • Die Behörde prüft individuell, inwieweit der Antragsteller in die deutsche Gesellschaft integriert ist. Relevante Aspekte sind:

    • Deutschkenntnisse und gesellschaftliche Teilhabe

    • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

    • Familienangehörige mit deutscher Staatsangehörigkeit

  • In einigen Fällen kann die Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren verkürzt werden. Dies gilt für:

    • Ehemalige deutsche Staatsangehörige

    • Ältere Antragsteller

    • Personen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Medien, Sport oder öffentlicher Dienst

Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht prüfe ich Ihre individuellen Erfolgsaussichten und begleite Sie professionell durch den gesamten Einbürgerungsprozess. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung!

Nachweis der Deutschkenntnisse für die Einbürgerung

Sprachkenntnisse sind ein zentraler Bestandteil der Integration und Einbürgerung in Deutschland. Je nach individueller Situation kann der erforderliche Nachweis auf mündliche Sprachkenntnisse beschränkt werden. Eine Härtefallklausel ermöglicht eine Ausnahme vom B1-Sprachnachweis, wenn der Erwerb der Sprachkenntnisse trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen dauerhaft erschwert oder nicht möglich ist.

  • Wenn das B1-Niveau erforderlich ist, kann der Nachweis auf folgenden Wegen erfolgen:

    • Erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs

    • Zertifikat über das B1-Sprachniveau (z. B. Goethe-Zertifikat, telc oder TestDaF)

    • Vier Jahre Schulbesuch an einer deutschsprachigen Schule

    • Abschluss einer weiterführenden Schule (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur)

    • Abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung

    • Abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Universität oder Fachhochschule

Ich prüfe, ob Sie die Sprachanforderungen für die Einbürgerung erfüllen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Einbürgerungsantrag und Verfahren – So läuft die Einbürgerung ab

Der Antrag auf Einbürgerung erfordert mehrere Schritte, von der Beratung bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde. Hier erfahren Sie, wie das Einbürgerungsverfahren abläuft und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

  • Beratungsgespräch und Antragstellung

Vor der Antragstellung findet  oft ein persönliches Beratungsgespräch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde statt.  Stellen Sie den Antrag mit mir, können Sie diesen Termin in der Regel überspringen.

  • Mindestalter für einen eigenen  Antrag: 16 Jahre

  • Einbürgerungsgebühr: 255 € für Erwachsene, 51 € für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausbildungs- und Arbeitsnachweise

  • Einkommens- und Steuerbescheinigungen

  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder höher)

  • Einbürgerungstest

    • Für die Einbürgerung ist der Einbürgerungstest erforderlich, der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der Volkshochschule (VHS) absolviert werden kann. 

  • Prüfung des Antrags durch die Behörde

Die zuständige Behörde überprüft die Voraussetzungen und Dokumente und stellt interne Anfragen an folgende weitere Behörden:

  • Arbeitsamt

  • Sozialamt

  • Bundesamt für Justiz

  • Landeskriminalamt

  • Bundesamt für Verfassungsschutz

  • Entscheidung über die Einbürgerung

    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle notwendigen Nachweise erbracht, wird der Einbürgerungsantrag bewilligt. 

    • Anschließend erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde, mit der Sie offiziell deutscher Staatsbürger werden.

Ich als Rechtsanwalt für Migrationsrecht prüfe Ihren Anspruch und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Einbürgerung in Deutschland – Als Fachanwältin für Migrationsrecht unterstütze ich Sie!

Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Der Einbürgerungsprozess kann komplex und zeitaufwendig sein. Als Anwalt für Migrationsrecht begleite ich Sie rechtssicher und effizient durch jeden Schritt, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung zu maximieren.

Eine fehlerfreie Antragstellung ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

  • Individuelle Prüfung Ihrer Voraussetzungen

    • Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. 

  • Zusammenstellung und Beglaubigung aller erforderlichen Dokumente

    • Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.

    • Wir sorgen dafür, dass Ihre Dokumente beglaubigt und vollständig sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

  • Antragstellung und Kommunikation mit Behörden

    • Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie und reichen alle Dokumente fristgerecht bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein.

    • Zudem halten wir die Kommunikation mit Ämtern und Behörden aufrecht, um den Prozess zu beschleunigen und Nachforderungen schnell zu klären.

  • Sollte Ihr Antrag unangemessen lange bearbeitet werden oder es zu einer Ablehnung kommen, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen bei:

    • Widerspruch oder Klage gegen eine Ablehnung

    • Untätigkeitsklage, wenn die Bearbeitung unzumutbar lange dauert

    • Nachreichung zusätzlicher Unterlagen, um den Antrag zu stärken

Als spezialisierte Anwältin für Einbürgerungsrecht begleite ich Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Einbürgerung. Vermeiden Sie Fehler und Verzögerungen – lassen Sie sich jetzt beraten! Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung!

Für eine Einbürgerung in Deutschland sind meist ein fünfjähriger Aufenthalt, B1-Deutschkenntnisse, finanzielle Eigenständigkeit, keine Vorstrafen und ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich.

Die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags beträgt in der Regel  ein bis zwei Jahre. Aufgrund der Neuerungen im Staatsangehörigkeitsrecht kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Unsere Kanzlei sorgt für eine sorgfältige und fehlerfreie Antragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich finanzielle Eigenständigkeit voraus. Ausnahmen gelten für Personen, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben, für Ehepartner Erwerbstätiger mit Kindern sowie für ehemalige Gast- oder Vertragsarbeiter mit besonderem Sozialleistungsbezug.

Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Einige Länder, wie China, Österreich und die Niederlande, entziehen jedoch die bisherige Staatsangehörigkeit bei Annahme einer neuen. Als Anwalt für Migrationsrecht berate ich Sie dazu gerne.

Ja, in der Regel müssen Antragsteller ihre Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen, z. B. durch eine Sprachprüfung, einen Integrationskurs, Schulabschluss, Berufsausbildung oder Studium in Deutschland. Nur in ganz besonderen Härtefällen kann eine Ausnahme vom Sprachnachweis gewährt werden.

Die Gebühren für die Einbürgerung betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden. Zusätzlich können Kosten für Sprachprüfungen, Übersetzungen und Beglaubigungen anfallen.

Ja, in den meisten Fällen müssen Antragsteller einen Einbürgerungstest bestehen. Dieser umfasst 33 Fragen zur deutschen Geschichte, Kultur, Politik und Rechtsordnung. Der Test ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller einen deutschen Schulabschluss besitzt.

Ja. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Dokumente, nicht erfüllte finanzielle Voraussetzungen, Vorstrafen oder fehlende Deutschkenntnisse. Als Anwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und helfen Ihnen, Widerspruch oder Klage gegen eine Ablehnung einzulegen.

Der Einbürgerungsantrag ist bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde des Wohnortes einzureichen. Die Bearbeitung wird je nach Bundesland von den Landesbehörden oder – bei Anträgen aus dem Ausland – vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln übernommen.

Wenn Ihre Familie bereits mit Ihnen in Deutschland wohnt, kann sie in der Regel gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und eine Rechtsberatung zu vereinbaren.

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