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Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Hatten Ihre Eltern oder Großeltern die deutsche Staatsangehörigkeit, diese wurde jedoch nicht oder nicht automatisch an Sie weitergegeben? In solchen Fällen kann heute ein Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) bestehen – auch ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne deutsche Sprachkenntnisse.
§ 5 StAG ermöglicht den nachträglichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen, die aufgrund früherer geschlechtsbezogener Benachteiligungen vom Staatsangehörigkeitserwerb ausgeschlossen waren. Die Regelung dient dem Ausgleich historischer Ungleichbehandlungen und eröffnet vielen Nachkommen deutscher Staatsangehöriger erstmals einen rechtlich abgesicherten Zugang zur Einbürgerung.
Die Anspruchsvoraussetzungen hängen vom Geburtsdatum und dem rechtlichen Status der Eltern ab.
Typische Fälle, in denen ein Antrag möglich ist:
Ihr Vater oder Ihre Mutter war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt deutscher Staatsangehöriger.
Ihre Familie hat Deutschland verlassen, und die deutsche Staatsangehörigkeit ging verloren.
Sie sind Nachkomme einer Person, der die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund von Diskriminierung entzogen wurde (z. B. während der NS-Zeit).
Ihre Mutter war Deutsche, Ihr Vater Ausländer, und Sie wurden vor 1975 geboren – auch dann kann heute ein Anspruch bestehen.
Ihr Großelternteil war Deutscher, und Sie möchten die Staatsangehörigkeit über die Abstammungslinie zurückerlangen.
Viele dieser Regelungen wurden in den letzten Jahren durch Gesetzesänderungen erweitert.
So können heute auch Nachkommen, die früher ausgeschlossen waren, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Sie leben in den Vereinigten Staaten und möchten einen Antrag stellen?
Das Verfahren ist auch ohne Aufenthalt in Deutschland möglich.
SZ Legal unterstützt Sie bei der rechtlichen Prüfung Ihres Anspruchs und bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel über die deutsche Botschaft oder das zuständige Bundesverwaltungsamt.
Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung und rechtssicheren Übersetzung aller relevanten Nachweise, wie z. B.:
Geburts- und Heiratsurkunden,
Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit der Eltern oder Großeltern,
frühere deutsche Pässe oder Einbürgerungsurkunden,
Dokumente, die den Verlust oder Entzug der Staatsangehörigkeit belegen.
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bringt zahlreiche persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Vorteile:
Visumfreies Reisen innerhalb der EU und in viele weitere Staaten;
Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium in Deutschland und der Europäischen Union;
Anspruch auf deutsche Sozialleistungen und Schutz nach deutschem Recht;
Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit an Kinder weiterzugeben;
In vielen Fällen: Beibehaltung der US-Staatsbürgerschaft.
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